JETZT RUDERT DER ZAHNARZT ZURÜCK, DER EINE MUSLIMA WEGEN IHRES KOPFTUCHS ABGELEHNT UND DAS AUCH ZUGEGEBEN HATTE.

27.10.2016

JETZT RUDERT DER ZAHNARZT ZURÜCK, DER EINE MUSLIMA WEGEN IHRES KOPFTUCHS ABGELEHNT UND DAS AUCH ZUGEGEBEN HATTE.

Von „AfD und Neonazis“ stehe er jedenfalls politisch „weit weg“. Schön für ihn. In Wirklichkeit dürfte er nicht einfach vor dem prompt folgenden Shitstorm eingeknickt sein, sondern es dürfte ihm vor allem klar geworden sein, dass er einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) begangen hatte und dass da schon ein Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall vorlag, das hier ebenfalls verlinkt wird.

Freies Unternehmertum war einmal. Heute ist Antidiskriminierung. Integration wird per Gesetz verhindert. Moslems brauchen sich an deutsche Traditionen in der Öffentlichkeit nicht zu halten, da ist das Gesetz vor. Stattdessen passen wir uns an islamische Traditionen an. Dass nichtmuslimische Deutsche wütend sein könnten, spielt keine Rolle.

Hier der Fall

Hier das Urteil in dem Parallelfall:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/xwl/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=51&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE120019778%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

Zum originalen Beitrag auf Facebook:

https://www.facebook.com/AfD.Kv.Bodensee/posts/947605128705542