ÖZOGUZ-KOMMISSION ENTWIRFT HORROR- LEITBILD FÜR DEUTSCHLAND

15.02.2017

ÖZOGUZ-KOMMISSION ENTWIRFT HORROR- LEITBILD FÜR DEUTSCHLAND

Eine Kommission unter Leitung der Integrationsbeauftragten Aydan Özoguz (SPD), einem U-Boot der Asyl- und Immigrationslobby, hat ein Leitbild für Deutschland erstellt. Der große Götze, um den es geht, heißt Einwanderungsgesellschaft und Teilhabe.

Dafür fordert die Kommission neben der für die antinationale Linke unverzichtbaren doppelten Staatsbürgerschaft auch ein kommunales Wahlrecht und Stimmrecht in Volksabstimmungen für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Es gehöre „zum Demokratieprinzip, dass Menschen, die dauerhaft in einem Land leben, sich dort an demokratischen Entscheidungen beteiligen können“.

Tut es trotz dieser durchsichtigen Behauptung aber nicht. In Deutschland gilt das Grundgesetz, oder sollte jedenfalls gelten. Danach ist der Souverän in Deutschland das deutsche Volk, keine Ausländer. Aber in Deutschland kann man ja bekanntlich von höchsten staatlichen Stellen aus gegen das Grundgesetz agitieren.

Was wäre ein linkes Leitbild ohne Quoten. Auch die Forderung nach Zielquoten für die Anstellung von Leuten mit Migrationshintergrund in Unternehmen wird gefordert. Das geht nicht nur auf Kosten der unternehmerischen Freiheit, sondern widerspricht auch dem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt und jedem Leistungsprinzip.

Ein ganzer Wunschzettel der Özoguz- Kommission zum Thema Antidiskriminierung geht an der Einsicht vorbei, dass Integration nicht durch noch mehr Zugeständnisse an Migranten, sondern dadurch gelingt, dass wir unsere Regeln benennen und rigoros durchsetzen. Wem das nicht passt, der soll gehen oder gleich wegbleiben.

Den Autoren zufolge brauche die Gesellschaft bei aller Vielfalt Gemeinsamkeit. Diese sehen die 38 Kommissionsmitglieder, darunter Wirtschafts-, Politik- und Islamwissenschaftler, Vertreter von Migrantenverbänden und religiösen Gemeinschaften, in der rechtlichen Ordnung, dem Sozialstaat, der Demokratiebeteiligung und darin, den „anderen in seiner Andersartigkeit zu respektieren“.

Ja, Gemeinsamkeit braucht es wirklich. Aber es gilt zunächst zwischen Deutschen und Ausländern zu unterscheiden, wobei letztere unsere Regeln und unsere Art zu leben zu respektieren haben. Dann gilt es klarzumachen, dass die Gemeinsamkeit der Deutschen nicht einfach im Besitz eines deutschen Passes liegt, sondern in der Anerkennung der deutschen Leitkultur. Nur innerhalb dieser Grenzen ist jeder „in seiner Andersartigkeit zu respektieren“. Zur deutschen Leitkultur gehört insbesondere unsere Rechtsordnung, vornean das Grundgesetz mit seinen allen Europäern gemeinsamen Normen und Werten, und die Demokratie, wie das Grundgesetz sie vorsieht, also nicht als diesen Rahmen übersteigende „Demokratiebeteiligung“.

Das Leitbild dieser Kommission ist im Grunde Multikulti mit ein paar fadenscheinigen Einschränkungen in Hinsicht auf die Beachtung des Grundgesetzes, die aber in der Praxis wie jetzt schon im politischen Alltag und mit den gleichen Begründungen unter den Tisch fallen. „Teilhabe“ wird ohne rechtliche Grundvoraussetzungen gewährt. Wir halten das für verfassungswidrig.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article162070856/Oezoguz-fordert-Wahlrecht-fuer-Migranten-ohne-deutschen-Pass.html

Mehr zum Doppelpass:

https://www.afd-archiv-bodenseekreis.de/category/doppelpass/

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