URTEIL: KÜNFTIG GILT ALS ZITIERFÄHIG, WAS JEMAND GESAGT HABEN KÖNNTE

11.05.2017

URTEIL: KÜNFTIG GILT ALS ZITIERFÄHIG, WAS JEMAND GESAGT HABEN KÖNNTE

Gesetzlich gedeckte Fake News?

Ein Beitrag von Nicolaus Fest, von uns geteilt:

Wegweisendes Urteil im negativen Sinn: Künftig gilt als zitierfähig, was jemand gesagt haben könnte. Was er tatsächlich gesagt hat, spielt keine Rolle.

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