KLAGEN GEGEN ASYLBESCHEIDE: LASCHE ERSTINSTANZLICHE URTEILE, IN BERUFUNG HÄUFIG WIEDER AUFGEHOBEN

15.01.2018

KLAGEN GEGEN ASYLBESCHEIDE: LASCHE ERSTINSTANZLICHE URTEILE, IN BERUFUNG HÄUFIG WIEDER AUFGEHOBEN

Das lässt tief blicken in die Verhältnisse in der Justiz.

Jeder zweite Asylbescheid wird mittlerweile angefochten. Riesengewinne macht dabei die Asyllobby, die von der Klageflut profitiert, die zwischenzeitlich die Verwaltungsgerichte lahmzulegen droht.

Die Migranten – in den allermeisten Fällen illegal eingereist, erhalten im Erfolgsfall Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention. Die Angehörigen anerkannter Flüchtlinge dürfen nachkommen, für subsidiär Geschützte ist die Familienzusammenführung bis März noch ausgesetzt, danach sollen laut GroKo- Sondierung, falls diese je Wirklichkeit werden sollte, 1.000 Pro Monat über den Familiennachzug kommen.

Deutschland ist nicht ganz bei Trost – es ist das einzige Land weltweit, dessen Regierung nicht nur die Grenzen sperrangelweit öffnet, sondern das auch noch jedem illegalen Einwanderer ein kostenloses Klagerecht gegen sich selbst gewährt.
Wohlgemerkt: Kostenlos nur für die Klagenden aus aller Herren Länder – zu bezahlen durch die Arbeitskraft der „schon länger hier Lebenden“. Dieser Zustand muss abgeschafft werden.

https://www.afd-archiv-bodenseekreis.de/2017/12/06/asylbewerber-klagen-jetzt-schon-gegen-jeden-zweiten-asylbescheid/

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abgelehnte-asylantraege-fast-die-haelfte-der-klagenden-fluechtlinge-hat-erfolg-a-1187878.html

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