DER NACHZUG VON ZWEITFRAUEN VERSTÖSST GEGEN DEUTSCHES RECHT

02.02.2018

DER NACHZUG VON ZWEITFRAUEN VERSTÖSST GEGEN DEUTSCHES RECHT

Aber die Bunten stehen über Recht und Rechtsstaat, denn es geht ja um die angeblich „gute Sache“. Da führt eine lange Traditionslinie von den Osterunruhen 1968 über Whyl und die Starbahn West bis zur Asylpolitik. Nur waren Politik, Medien und Justiz anfangs noch nicht so errötet wie heute, so dass der Rechtsbruch damals in der Regel von nichtstaatlichen Akteuren ausging. Das kann man heute so nicht mehr sagen.

In Deutsch­land ist Bi­ga­mie ver­bo­ten, wird mit bis zu drei Jah­ren Ge­fäng­nis be­straft. Den Nach­zug von Zweit­frau­en ver­bie­tet das Aus­län­der­ge­setz aus­drück­lich.

http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/kommentar-zu-zweitfrau-in-pinneberg-54652730.bild.html

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