LINKSEXTREMISMUS FINANZIELL TROCKENLEGEN – DEMOKRATIEKLAUSEL EINFÜHREN

03.02.2018

LINKSEXTREMISMUS FINANZIELL TROCKENLEGEN – DEMOKRATIEKLAUSEL EINFÜHREN

Worum es geht, lesen Sie bei Beatrix von Storch.

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Ein Beitrag von Beatrix von Storch:

+++Linksextremismus finanziell trockenlegen – Demokratieklausel einführen+++

Heute hat die AfD-Fraktion einen Antrag zur Wiedereinführung der Demokratieklausel, auch Extremismusklausel genannt, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Im Jahr 2011 wurde diese Demokratieklausel auf Initiative der damaligen Familienministerin Schröder (CDU) unter der schwarz-gelben Regierung eingeführt. Im Jahr 2014 wurde sie dann von Familienministerin Schwesig (SPD) unter der Großen Koalition wieder abgeschafft.

Wer staatliche Fördermittel erhalten möchte, der soll sich auch zur demokratischen Grundordnung bekennen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch nicht für die letzte Große Koalition und die linken Parteien im Bundestag. Wer dieses Bekenntnis nicht ablegen möchte, sowie politisch dagegen kämpft, der zeigt ganz klar, dass er Bestrebungen hat, die gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Wer dazu „Nein“ sagt, der verrät, dass er Organisationen decken und weiterhin mit Steuergeldern finanzieren will, die von links die Grundpfeiler unserer Demokratie untergraben.

Nachfolgend können Sie die Klausel lesen, die wir von den Empfängern staatlicher Fördermittel verlangen wollen:

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass diese Personen oder Organisationen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden und dass bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördermaßnahmen zurückgefordert werden.“

© Montecruz Foto – CC BY-SA 2.0
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw05-de-demokratieklausel/538678

Zum originalen Beitrag auf facebook

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