VORBESTRAFTER SEXTÄTER (18) IMMER NOCH IM LAND UND JETZT UNTER VERDACHT, EINE 13- JÄHRIGE VERGEWALTIGT ZU HABEN

04.02.2018

VORBESTRAFTER SEXTÄTER (18) IMMER NOCH IM LAND UND JETZT UNTER VERDACHT, EINE 13- JÄHRIGE VERGEWALTIGT ZU HABEN

Ein Beitrag der AfD Freunde Kinzigtal

Ein 18jähriger Merkelant aus Afghanistan, frisch aus der Haft entlassen – wo er wegen versuchter Vergewaltigung ein Jahr verbracht hat – soll ein 13jähriges (!) Mädchen in Esslingen vergewaltigt haben. Bevor die Schnappatmung der bunten Bessermenschen einsetzt: SOLL! Ja, es gilt die Unschuldsvermutung.

Das aber ist hier gar nicht der Punkt. Was bitte macht dieser verurteilte Sexualstraftäter noch hier? Wir wiederholen unsere Forderung: Ausländer sind auch bei geringfügigen Straftaten auszuweisen, und zwar sofort und direkt durch einen Richter. Wobei man bei einem Jahr Jugendstrafe schon nicht mehr von einem geringfügigen Vergehen reden sollte.

Tatsächlich aber wird ein Asylverfahren erst ab einer Haftstrafe von 3 Jahren beendet. Und die Ablehnung des Asylantrags oder der Abbruch des Verfahrens bedeutet ja, wie wir wissen, noch längst nicht die Ausreise. Die sogenannten Abschiebehürden sind hinlänglich bekannt.

Zurück zum Stück: Dieser Afghane hätte schon nach dem ersten Verfahren den Heimflug antreten müssen, dann müssten wir jetzt die Unschuldsvermutung gar nicht bemühen. Und hätten wir geschlossene Grenzen, dann wäre es selbst zum ersten Verfahren erst gar nicht gekommen…

http://www.sueddeutsche.de/panorama/baden-wuerttemberg-vorbestrafter-sexualstraftaeter-soll-maedchen-vergewaltigt-haben-1.3851605

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