MACRON WILL „EUROPÄISCHE SOUVERÄNITÄT“. AfD LEHNT DAS AB

18.04.2018

MACRON WILL „EUROPÄISCHE SOUVERÄNITÄT“. AfD LEHNT DAS AB

Unter anderem plädierte Macron in seiner Rede zur Zukunft der Europäischen Union am Dienstag für die Schaffung einer „neuen europäischen Souveränität“. Er arbeitet an einer ähnlichen Linie wie Martin Schulz, der die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa bis 2025 gefordert hat. Macron geht lediglich kleinere Schritte, nennt das Ziel nicht rundheraus und nimmt sich mehr Zeit. Insofern geht er nicht so plump vor wie Schulz, ist aber gefährlicher.

Die AfD lehnt Macrons Vorschlag ab. AfD-Chef Alexander Gauland am Dienstag: „Macron steht für noch mehr EU und noch weniger Europa – das hat er in seiner heutigen Rede unterstrichen.“ Was Macron „europäische Souveränität“ nenne, sei die „Aushöhlung der Souveränität der Nationalstaaten“. Was Macron wolle, gehe zulasten Deutschlands.

Der französische Präsident befürwortet einen europäischen Finanzminister und einen eigenen Eurozonen-Haushalt. Ob Merkel so schnell mitzieht, wird man sehen. In Bayern stehen Wahlen an, da muss man Rücksicht nehmen. Auch eine neue Verfassungsklage, die bei Zustimmung zu Macrons Plänen kommen könnte, kommt da vielleicht zur Unzeit, und die SchrumpfKo in Berlin steht auf wackligen Beinen.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich irgendwann entscheiden müssen, wie lange es der faktischen AUSHÖHLUNG der nationalen Souveränität des Landes und der Rechte des Bundestags noch zusehen will bzw. wann es sich zu der Einschätzung durchringt, dass die nationale Souveränität dabei ist, AUFGEHOBEN zu werden. Nach eigener Einschätzung des Gerichts darf die souveräne Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, das den souveränen Nationalstaat vorsieht, jedenfalls nicht ohne Volksbefragung aufgehoben werden. Schon jetzt geht ihre Einschränkung entschieden zu weit, auch wenn alle Altparteien das anders sehen. Die FAZ fasste seinerzeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon so zusammen:

„Die bisherige europäische Einigung auf der Grundlage von Verträgen zwischen souveränen Staaten darf nach Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts nicht so verwirklicht werden, dass den Mitgliedstaaten der Spielraum für politische Gestaltung genommen wird. Über Krieg und Frieden, über Strafrecht und Polizei, über Einnahmen und Ausgaben, über Bildung, Medien und Religion muss im Wesentlichen weiterhin in Deutschland entschieden werden. Ein Kernbestand an Aufgaben und Strukturen bleibt unveräußerlicher Teil der Souveränität.

Wer mehr will, wer also einen europäischen Bundesstaat gründen will, der muss das deutsche Volk direkt befragen. Die ausführliche und erstmalige Beschreibung von wesentlichen Staatsaufgaben ist ebenso neu in dieser gleichsam finalen Karlsruher Entscheidung wie der Hinweis auf eine mögliche neue Verfassung, in der dann Deutschland nur noch ein Glied eines europäischen Staates wäre.“

http://www.faz.net/aktuell/politik/lissabon-urteil-weckruf-aus-karlsruhe-1815140.html

https://www.journalistenwatch.com/2018/04/17/afd-kritisiert-macrons-europa-rede/

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