STELLUNGNAHME ZUM URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR AfD- ORGANKLAGE GEGEN DIE ILLEGALE GRENZÖFFNUNG VON 2015

19.12.2018

STELLUNGNAHME ZUM URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR AfD- ORGANKLAGE GEGEN DIE ILLEGALE GRENZÖFFNUNG VON 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage der AfD aus formalen Gründen abgewiesen und damit die Chance verpasst, verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder ein Stück weit herzustellen. Hier zwei Stellungnahmen:

Stephan Brandner (AfD): Bundesverfassungsgericht verweigert inhaltliche Positionierung und entwertet Organklage

https://www.afdbundestag.de/brandner-bundesverfassungsgericht-verweigert-inhaltliche-positionierung-und-entwertet-organklage/

Dr. Ulrich Vosgerau, der habilitierte Staatsrechtler lehrte an den Universitäten Köln, München, Hannover, Passau und Halle-Wittenberg. Im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung war er Verfahrensbevollmächtigter der AfD-Bundestagsfraktion:

https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/der-vorhang-zu-und-alle-fragen-offen-2/

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