WARUM DIE AfD FÜR DIE ABSCHAFFUNG DER GRUNDSTEUER IST

23.03.2019

WARUM DIE AfD FÜR DIE ABSCHAFFUNG DER GRUNDSTEUER IST

Wir haben darüber zwar schon einmal berichtet, aber hier ist die Begründung noch einmal kurz und verständlich zusammengefasst.

Ein Beitrag von Prof. Dr. Lothar Maier, MdB:

Grundsteuer muss jeder bezahlen. Ob als Mieter über eine Umlage oder als Eigentümer einer Immobilie. Bei der Grundsteuer handelt es sich faktisch um einen Unterfall der Vermögensteuer. Während die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird, soll die Grundsteuer jetzt sogar reformiert werden. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Vorschriften der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.

Damit müsste der Gesetzgeber jetzt nach den Vorgaben des Gerichts bis zum 31. Dezember 2019 das entsprechende Gesetz umarbeiten. In Deutschland wird seit nunmehr 25 Jahren über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Es war über die Jahre hinweg eine ganze Palette unterschiedlicher Modelle im Gespräch. Doch letztlich scheiterten sie alle daran, dass es am Ende für viele Bundesländer zu inakzeptablen Verschiebungen im Länderfinanzausgleich gekommen wäre. Vor diesem Hintergrund macht sich die Alternative für Deutschland dafür stark, die Grundsteuer endlich ganz abzuschaffen. Dadurch könnten alle Bürger und Unternehmen entlastet werden. Dies wäre überdies auch ein wirksamer Schritt gegen die Mietpreisexplosion in den Großstädten.

Alle bisher diskutierten Modelle (Verkehrswert, Bodenwert, Kostenwert, Äquivalenzmodell und der Vorschlag des Finanzministeriums) kranken daran, dass der Verwaltungsaufwand in keinem vertretbaren Maß zum Ertrag steht. Keines dieser Modelle lässt sich bei 35 Millionen neu zu bewertenden Immobilien schnell und ohne großen Aufwand umsetzen. Unabhängig davon, für welches Modell sich der Gesetzgeber entscheiden würde, muss davon ausgegangen werden, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte mit der Umsetzung und den anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen überlastet wären, so dass dadurch erhebliche Zusatzkosten entstünden. Die Steuergerechtigkeit im Einzelfall könnte dabei nicht mehr gewährleistet werden.

Die Steuermindereinnahme von rund 14 Milliarden Euro für die Gemeinden und Städte könnten mit einem höheren Anteil aus der Lohn- und Einkommensteuer kompensiert werden. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sollte den Gemeinden dazu ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden, wie es auch das Grundgesetz grundsätzlich vorsieht. Diese Regelung steht auch im Einklang mit dem Verfassungsgebot nach einer wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle für die Gemeinden.

Die Belastung der Bürger erfolgt somit nach dem Einkommen und damit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies würde auch die Beteiligung der Bürgerschaft an kommunalen Entscheidungsprozessen fördern. Darüber hinaus käme man mit unserem Vorschlag mit einem geringeren zusätzlichen Erhebungsaufwand aus, weil die Datenerhebung über die Einkommensteuer ja bereits vorliegt. Die Absurdität der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form mag man daran ermessen, dass man beispielsweise im Landkreis Börde null Prozent Grundsteuer zahlt, während man in Nauheim, im Kreis Groß-Gerau, 960 Prozent berappen muss.

https://www.lothar-maier.eu/aktuell/grundsteuer-muss-endlich-weg.html

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