BUNDESRECHNUNGSHOF WIRFT DEN ALTPARTEIEN ZWECKENTFREMDUNG VON STEUERGELDERN VOR

04.04.2019

BUNDESRECHNUNGSHOF WIRFT DEN ALTPARTEIEN ZWECKENTFREMDUNG VON STEUERGELDERN VOR

Ein Beitrag von Peter Felser (AfD MdB). Ein Beitrag, der sich bei ihm nicht teilen lässt. Das erlebt man in letzter Zeit immer häufiger. Deshalb übernehmen wir ihn:

Verbotene Parteienfinanzierung!

Der Bundesrechnungshof wirft den Altparteien Zweckentfremdung von Steuergeldern vor!
In einem jahrelangen Prüfverfahren hat dieser die Ausgaben der Bundestagsfraktionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit im Wahljahr 2013 untersucht. Seit Dienstag ist das Ergebnis öffentlich einsehbar. Eine verheerende Bilanz für die betroffenen Politiker.

Es muss dringend eine Rückforderung der so zweckentfremdeten Steuermittel geben. Bei bereits vernichteten Akten könnte man – analog zum Steuerrecht – den Schaden qualifiziert schätzen lassen.

Fest steht, die Verantwortlichen müssen dafür gerade stehen!

https://www.facebook.com/225499161202327/posts/685153918570180

https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/oeffentlichkeitswirksame-massnahmen-der-fraktionen-des-deutschen-bundestages-im-wahljahr-2013

Zum originalen Beitrag auf facebook

One Reply to “BUNDESRECHNUNGSHOF WIRFT DEN ALTPARTEIEN ZWECKENTFREMDUNG VON STEUERGELDERN VOR”

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