AUFHEBUNG DES BURKINI- VERBOTS IN KOBLENZER SCHWIMMBÄDERN LEISTET PARALLELGESELLSCHAFTEN VORSCHUB

14.06.2019

AUFHEBUNG DES BURKINI- VERBOTS IN KOBLENZER SCHWIMMBÄDERN LEISTET PARALLELGESELLSCHAFTEN VORSCHUB

Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:

Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben.

Das Urteil, das Koblenzer Burkini-Verbot aufzuheben, ist ein falsches Signal. Eine Ganzkörperverschleierung in städtischen Schwimmbädern entspricht weder hygienischen Standards, noch dient es der Integration muslimischer Mitbürgerinnen. Im Gegenteil wird damit die bereits bestehende Aufspaltung in Parallelgesellschaften verfestigt.

Koblenz hatte mit dem Verbot solcher sogenannten Burkinis einen Schritt in die richtige Richtung unternommen. Das wird nun leider mithilfe fragwürdiger Rechtsauslegung torpediert.

Hier sollte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Es ist nun auch Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingen so zu gestalten, dass der begonnene richtige Weg nicht nur in Koblenz, sondern deutschlandweit weitergegangen werden kann.

https://www.focus.de/politik/deutschland/urteile-gericht-kippt-burkini-verbot-fuer-staedtische-schwimmbaeder_id_10826367.html

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One Reply to “AUFHEBUNG DES BURKINI- VERBOTS IN KOBLENZER SCHWIMMBÄDERN LEISTET PARALLELGESELLSCHAFTEN VORSCHUB”

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