DER EHEMALIGE CDU- GENERALSEKRETÄR PETER TAUBER WILL DIE POSTDEMOKRATIE AUSBAUEN

19.06.2019

DER EHEMALIGE CDU- GENERALSEKRETÄR PETER TAUBER WILL DIE POSTDEMOKRATIE AUSBAUEN

Peter Tauber: „Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Nicht nur das bestehende Strafrecht muss angewendet werden. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns ein scharfes Schwert zum Schutz der Verfassung in die Hand gegeben. Es ist Zeit, von ihm Gebrauch zu machen. Im Artikel 18 unserer Verfassung ist festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte wie das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Eigentum oder auch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verwirkt, der diese Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. Angewendet wurde die Verwirkungsvorschrift noch nie.“ (Welt)

Tatsächlich liegen die juristischen Instrumente für den Ausbau der Postdemokratie längst bereit. Man muss nur die Tat eines Rechtsextremisten zum Anlass nehmen, die konservative Opposition in dessen Nähe zu rücken, und schon kann es losgehen. Da das eigene Lager in mehrere Parteien aufgespalten ist, kann man bequem so tun, als existierte eine parlamentarische Demokratie weiter und als würde man diese schützen, während man in Wirklichkeit ein ganzes politisches Lager ausschaltet. Diese Leute sind cleverer als es die DDR- Kommunisten mit ihrer plumpen nationalen Front je waren.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article195520597/Peter-Tauber-Muessen-endlich-Artikel-18-des-Grundgesetzes-anwenden.html

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