LANDTAGSWAHL IN SACHSEN: AfD DARF MIT 30 STATT 18 LISTENKANDIDATEN ANTRETEN

25.07.2019

LANDTAGSWAHL IN SACHSEN: AfD DARF MIT 30 STATT 18 LISTENKANDIDATEN ANTRETEN

Die AfD hatte aber 61 Kandidaten aufgestellt. Ein endgültiger Richterspruch steht bis zum 16. August noch aus. Dann wird abschließend entschieden und begründet.

Die Tagesschau berichtet: „Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und Vorsitzende Richterin Birgit Munz sagte, die Anordnung sei ausnahmsweise ergangen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses, 43 Kandidaten von der Liste der AfD zu streichen, höchstwahrscheinlich rechtswidrig war.“

Teilerfolg also, bisher.

https://www.tagesschau.de/inland/afd-sachsen-113.html

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