DR. RAINER PODESWA (AfD) MdL: TÜV- GUTACHTEN UND EuGH- URTEIL ÄNDERN NICHTS AN FALSCHEN MESSUNGEN ZU DIESELFAHRVERBOTEN!

04.09.2019

DR. RAINER PODESWA (AfD) MdL: TÜV- GUTACHTEN UND EuGH- URTEIL ÄNDERN NICHTS AN FALSCHEN MESSUNGEN ZU DIESELFAHRVERBOTEN!

Ein Journalist fragte an und veröffentlichte dann die Antwort nicht. Sie passt nicht ins Weltbild. So geht grüner Journaktivismus.

Hier die Antwort bezüglich der Messungen, auf denen die Dieselfahrverbote beruhen.

Ein Beitrag von Dr. Rainer Podeswa, MdL:

++ TÜV-Gutachten und EuGH-Urteil ändern nichts an falschen Messungen! ++

Vor einigen Tagen erhielt ich eine Anfrage der Stuttgarter Zeitung zum neuen Gutachten des TÜV Rheinland. Es hat, laut Angaben des Redakteurs, die fachgerechte Positionierung der Messstellen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg bestätigt. Zitat: “Die besonders im Fokus stehenden Messstellen, wie z. B. das Stuttgarter Neckartor, wurden nicht im Geringsten beanstandet. Geprüft wurde die Repräsentativität der Probeentnahmestellen und deren kleinräumige Positionierung. Im Fokus standen insgesamt 70 Messstellen, 24 hiervon aus Baden-Württemberg. Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss am Ort der jeweils höchsten Belastung im gesamten Stadtgebiet gemessen und sicher verhindert werden.”

Dazu kamen Fragen und der Vorwurf “Sie haben in diversen Veröffentlichungen die richtige Positionierung von Messstellen, insbesondere jener am Neckartor, bezweifelt und deshalb eine Änderung der Position gefordert.” Unter anderem folgten bereits in der Frage Unterstellungen des Redakteurs:

– “Sie haben mit Ihren Äußerungen versucht, Dieselfahrverbote zu verhindern und Zweifel an der ordnungsgemäßen Messung durch die Landesbehörden zu säen. Würden Sie mit dem aktuellen Wissensstand die Bürger in vergleichbarer Weise mit ihren Ansichten konfrontieren?”
– “Erwägen Sie eine öffentliche Klarstellung, dass Ihre Kritik an den Messverfahren und der Platzierung von Messstationen keine sachliche Grundlage hatte, und wenn nein, warum nicht?”

Da die Stuttgarter Zeitung meine Antwort weder abdruckte, noch daraus zitierte, möchte ich diese im Folgenden wiedergeben:

Die Messstationen sollten endlich entsprechend der geltenden EU-Richtlinie aufgestellt werden. Fahrverbot-Befürworter sollten diese dringend mal lesen! Dieselfahrverbote lassen sich mit allen Fakten nicht rechtfertigen. Zweifel an der ordnungsgemäßen Messung haben die Bundesregierung und die Landesregierung selbst begründet, sowie die Dekra und Meldungen insbesondere in Ihrer Stuttgarter Zeitung.

Ihre indirekte Behauptung, meine Kritik an den Messverfahren und der Platzierung hätte keine sachliche Grundlage, kommen einer journalistischen Bankrotterklärung gleich. Ihre eigene Zeitung hat unzählige sachliche Grundlagen für diese Aussagen geliefert.

Im Detail:

Das Gutachten des TÜV liegt mir leider nicht vor [1]. Die Aussage, dass eine Messstelle fachgerecht positioniert ist, heißt nicht, dass die Positionierung an dieser Stelle auch notwendig ist. Zulässige Stellen gibt es viele. Ich verweise dazu u.a. auf die ARD, die bestätigte, dass in Griechenland in 35 Metern Höhe gemessen wird [2]. Mir liegt keine Kenntnis vor, dass die Messungen dort von der EU für ungültig erklärt wurden. Ich halte meine Kritik, dass die grüne Regierung bei uns absichtlich hohe Werte erzielen will, daher aufrecht.

Bezüglich der Messstelle am Neckartor weiß doch auch Ihre Zeitung, dass selbst die Bahnhöfe eine höhere Belastung haben [3]. Was ist hier mit den belasteten Pendlern und Anwohnern? Die Stadt Stuttgart selbst nennt als Verursacher der Feinstaub-Konzentration am Neckartor Auto-Abgase nur mit 7% bzw. 9% [4]. Zudem ergab eine Messung der Dekra an noch viel zentralerer Lage des Neckartors niedrigere Werte [5]. Die Ursache bei Diesel-PKW zu suchen ist daher willkürlich.

Ebenso ist es nach wie vor eine Tatsache, dass die Messungen vielfach verfälscht sind. Beispielsweise durch Pollen [6], Streusalz [7] und Raucher [8], sowie durch unterschiedliche Messhöhen. [9] Ihrer Stuttgarter Zeitung wurde von der Dekra im Mai 2018 erklärt: „Um einen kurzzeitigen Anstieg auszulösen, kann es schon reichen, wenn in der Bahn jemand vorbeiläuft und die Luft verwirbelt.“ [10] Derart absurd unpräzise Messungen als Grundlage für die Enteignung der Bürger zu nehmen, halte ich nach wie vor für einen Skandal.

Tatsache ist zudem, dass das Land vor dem Verwaltungsgericht den Vergleich akzeptiert hat, dass an Feinstaubtagen 20% weniger Autos am Neckartor fahren müssen. [11] Ob die Verschmutzung zurückgeht oder nicht, spielt dafür also keine Rolle mehr – es geht nur noch um die Reduzierung der Fahrzeuge. Würden alle mit E-Autos fahren, wäre der gerichtliche Vergleich nicht erfüllt.

Ich verweise zudem auf Ihre eigene Berichterstattung [12], dass der TÜV lediglich meint, die Werte vom Neckartor wären „plausibel dokumentiert“ und Vergleichsmessungen hätten fast 30% Abweichung. Ihre Einschätzung, dass fast 30% Abweichung keine „sachliche Grundlage“ für Kritik sein soll, teile ich nicht.

Zudem verweise ich darauf, dass selbst der Bundesverkehrsminister den Standort der Messstation am Neckartor bezweifelt hat [13] und die Landesregierung selbst erklärt hat, dass die Stelle kein repräsentativer Standort für die Schadstoffmessung mehr ist [14]. Es ist also eher seitens der Landesregierung schizophren, wenn sie die „leidige Diskussion um die Standorte“ beenden will [15], gleichzeitig aber die Standorte selbst kritisiert. Wenn Bundesminister und Landesregierung selbst zweifeln, dann können Sie doch wohl kaum meinen, dass meine Kritik keine sachliche Grundlage hätte.

Auch Ihre Interpretation des EuGH-Urteils teile ich nicht. Vielmehr teilte der EuGH mit: „Es ist Sache der nationalen Gerichte, die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überprüfen“ und die Behörden müssen prüfen „dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert“ wird. Die Aussage mit den höchsten Werten hingegen beruht auf der EU-Richtlinie 2008/50. Eine von der Umweltministerin in Auftrag gegebene Überprüfung der Messpunkte läuft noch [16].

Der EuGH hat entschieden, dass die Gesetze natürlich einzuhalten sind. Die Spielräume der besagten Richtlinie können Sie aber selbst nachlesen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32008L0050). So darf der Luftstrom um den Messeinlass nicht beeinträchtigt werden (es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein), eine höhere Lage des Messeinlasses „kann angezeigt sein, wenn die Messstation für ein größeres Gebiet repräsentativ ist“, der Messeinlass darf nicht nahe bei Schadstoffquellen sein und die Messstationen müssen mindestens 25 m vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 m vom Fahrbahnrand entfernt sein.

Dementsprechend richtig war die Aussage des Bundesverkehrsministeriums dazu: „Niemand schreibt vor, dass zum Beispiel die Messstation am Stuttgarter Neckartor direkt am Straßenrand stehen muss, wo pro Tag 70 000 Fahrzeuge und 200 schwere Nutzfahrzeuge vorbeifahren.“ [17]. Gemäß der EU-Richtlinie, die jeder nachlesen kann und sollte, ist eine Messung direkt am Straßenrand somit nach wie vor falsch und das EuGH-Urteil ändert das nicht. Natürlich sollte man nicht irgendwo messen, wo niemand wohnt. Aber wenn schon auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur etwa ein Drittel der Schadstoffwerte gemessen wird, dann ist diese Messung unsinnig. Die 39. Bundesemissionsschutz-Verordnung schreibt vor, dass die Luft um die Messstationen herum möglichst repräsentativ für die Umgebung sein soll.

Selbst die Weltgesundheitsorganisation sagt, dass es keine robuste Grundlage für wissenschaftlich belegte Grenzwerte gibt [18]. Auch am Grenzwert halte ich daher meine Kritik aufrecht und sie ist sehr wohl begründet. [19]


Die in Klammern genannten Quellen/Belege stehen hier:
https://www.rainerpodeswa.de/6320/falsche-messungen/


Foto: Das Symbolbild zeigt die Luftmessstation in der Weinsberger Straße-Ost in Heilbronn des Landes Baden-Württemberg

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