BUNDESVERWALTUNGSGERICHT SCHIEBT IS-ANHÄNGER NICHT AB

20.01.2020

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT SCHIEBT IS-ANHÄNGER NICHT AB

Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:

Es ist ein Stück aus dem Tollhaus: Das Bundesverwaltungsgericht setzt den überzeugten Islamisten und Gefährder Ahmet K. auf freien Fuß und setzt seine Abschiebung aus. Angeblich ist er nicht gefährlich genug! Für die vorherigen Instanzen stand dagegen fest, dass der 29-jährige Türke ein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik darstellt. Im April 2019 verbringen die Behörden ihn in Abschiebehaft, danach sollte er umgehend von Göttingen aus in die Türkei überstellt werden.

Doch Ahmet K., der als stark radikalisiert gilt, rege Kontakte ins Salafisten-Milieu pflegt und ein Faible für Enthauptungsvideos hat, klagt sich durch sämtliche Instanzen. Ausgerechnet die höchste stellt sich schützend vor den Mann, der immer wieder straffällig wird, wegen Körperverletzung, Nötigung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz aktenkundig ist. Man erachtet ihn schlicht als nicht gefährlich genug, um die Abschiebung zu genehmigen.

Nun befindet sich der IS-Anhänger auf freiem Fuß. Freigesprochen vom Bundesverwaltungsgericht! Es ist eine Ungeheuerlichkeit, welche Gefährdung damit für die Bevölkerung in Kauf genommen wird. Was muss noch passieren, damit endlich konsequent durchgegriffen wird und ausländische Gefährder in ihre Heimatländer abgeschoben werden?

Schutz der Bevölkerung statt Nachsicht für Gefährder!

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