NOCH MEHR SOUVERÄNITÄTSRECHTE AN DIE EU? WAS DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT DAZU SAGT

Ein Gastbeitrag vom 24.06.2016

NOCH MEHR SOUVERÄNITÄTSRECHTE AN DIE EU? WAS DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT DAZU SAGT

Das Bundesverfassungsgericht hat für diesen Fall, der ja die Bundesrepublik Deutschland und das GG vollends zur Disposition stellen würde, eine Volksabstimmung des deutschen Souveräns über eine neue Verfassung angeordnet. Diese Volksabstimmung müsste dann über die Auflösung der bisherigen BRD und ihres GG entscheiden.

http://m.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/69361/urteil-zum-vertrag-von-lissabon-30-06-2009

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