BESCHLUSSLAGE AUF DER EBENE DES AfD- BUNDESVERBANDES ZU IDENTITÄRER BEWEGUNG (IB), PEGIDA SOWIE ANDERER -IDA-INITIATIVEN UND DER FREIHEITLICH- PATRIOTISCHEN ALTERNATIVE (FPA)

15.05.2017

BESCHLUSSLAGE AUF DER EBENE DES AfD- BUNDESVERBANDES ZU IDENTITÄRER BEWEGUNG (IB), PEGIDA SOWIE ANDERER -IDA-INITIATIVEN UND DER FREIHEITLICH- PATRIOTISCHEN ALTERNATIVE (FPA)

Stand: 15.05.2017

Da uns immer wieder Anfragen zum Verhältnis der Alternative für Deutschland zu den oben genannten Organisationen bzw. Initiativen erreichen, haben wir nachfolgend die derzeitige Beschlusslage zusammengefasst (Stand: 15.05.2017). Sie können diese dokumentierte Beschlusslage hier auch als PDF-Datei herunterladen:
Zusammenfassung der Beschlusslage

Beschluss des Bundesvorstandes am 20. Mai 2016

„Der Bundesvorstand beschließt, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“

Beschluss des Konvents am 4. Juni 2016

„Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei PEGIDA-Veranstaltungen und sonstigen Gida-Veranstaltungen auftreten dürfen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern/ Gida-Vertretern und PEGIDA-Symbole/ Gida-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“

Beschluss des Bundesvorstandes am 22. Juni 2016

„Der Bundesvorstand stellt fest, dass es keine Zusammenarbeit der Partei Alternative für Deutschland und ihrer Gliederungen mit der so genannten ‚Identitären Bewegung‘ gibt.“

Beschluss des Bundesvorstandes am 15. Juli 2016

„Der Bundesvorstand weist auf die bestehende Unvereinbarkeit zwischen ‚Identitärer Bewegung‘ und AfD gemäß Beschluss des Bundesvorstandes vom 17. April 2015 hin. Anhänger der ‚Identitären Bewegung‘ dürfen nicht in die AfD aufgenommen werden.“

Urteil des Bundesschiedsgerichtes vom 3. August 2016

„Der Beschluss des Bundesvorstands der Antragsgegnerin vom 20. Mai 2016 wird insoweit aufgehoben, wie er anordnet, dass AfD-Mitglieder nicht als Redner bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Im Übrigen wird der Antrag der Antragsteller abgewiesen.“

Beschluss des Bundesvorstandes am 17. Februar 2017

„Der Bundesvorstand beschließt:

(1) Die Unvereinbarkeitsliste nach §2 (4) Bundessatzung wird um folgende Gruppierungen ergänzt:

– „Thügida“

– „Thügida und Wir lieben Sachsen e.V.“

– „Freiheitlich Patriotische Alternative“

(2) Der Bundesvorstand beschließt folgende Beschlussvorlage zur Behandlung auf der nächsten Sitzung des Bundeskonvents, einzubringen über einen der Vorstandsvertreter im Konvent:

Der Bundeskonvent möge beschließen: „Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt in Konkretisierung seines Beschlusses vom 04. Juni 2016, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei Veranstaltungen der „Thügida“, „Thügida und Wir lieben Sachsen e.V.“ und der „Freiheitlich Patriotischen Alternative“ auftreten dürfen. Redeauftritte von Vertretern dieser Organisationen auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“

Beschluss des Konvents am 11. März 2017

„Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt in Konkretisierung seines Beschlusses vom 04. Juni 2016, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei Veranstaltungen der „Thügida“, „Thügida und Wir lieben Sachsen e.V.“ und der „Freiheitlich Patriotischen Alternative“ auftreten dürfen. Redeauftritte von Vertretern dieser Organisationen auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“

Anmerkung der Bundesgeschäftsstelle

Bei der Identitären Bewegung muss auch die Unvereinbarkeitsliste der AfD (Stand: 22.02.2017) berücksichtigt werden (Seite 13), einsehbar hier:

Unvereinbarkeitsliste der AfD (Link bei AfD kompakt, siehe unten)

„Zusatzbemerkung: Bei den Organisationen bzw. Parteien ‚Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland‘, ‚Identitäre Bewegung Deutschland e.V.‘ und ‚Freie Bürger Union Saarland‘ ist eine Unvereinbarkeit jeweils durch Beschluss des Bundesvorstandes festgestellt worden. Gemäß § 2 (5) Bundessatzung kann der zuständige Landesvorstand sich nach Einzelprüfung mit Zweidrittel seiner Mitglieder trotzdem für eine Aufnahme entscheiden, wenn im Aufnahmeantrag zuvor korrekt Auskunft über die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen bzw. Parteien gegeben worden ist.“

Wollen Sie die Beschlusslage als PDF-Datei herunterladen? Dann einfach auf diesen Link klicken:

Zusammenfassung der Beschlusslage

https://afdkompakt.de/2017/05/15/zusammenfassung-der-beschlusslage/

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