EUROPÄISCHER GERICHTSHOF: SYSTEMATISCHE GRENZKONTROLLEN IM SCHENGENRAUM SIND VERBOTEN

22.06.2017

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF: SYSTEMATISCHE GRENZKONTROLLEN IM SCHENGENRAUM SIND VERBOTEN

Dass die vertragliche Voraussetzung dafür, nämlich der Schutz der europäischen Aussengrenzen, gar nicht existiert, kümmert diese Richter nicht.

Das kommt dabei heraus, wenn Staaten ihre nationalen Souveränitätsrechte aufgeben. Nationale Souveränitätsrechte zurückholen! Schluss mit der schrittweisen Aufgabe der nationalen Unabhängigkeit! Kein langer Marsch in Richtung Vereinigte Staaten von Europa!

http://m.spiegel.de/politik/ausland/europaeischer-gerichtshof-systematische-grenzkontrollen-sind-verboten-a-1153277.html

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