LINDNER (FDP): BEIM GRUNDRECHT AUF INDIVIDUELL EINKLAGBARES ASYL HAT ER DIE AfD IMMER NOCH NICHT KOPIERT

24.08.2017

LINDNER (FDP): BEIM GRUNDRECHT AUF INDIVIDUELL EINKLAGBARES ASYL HAT ER DIE AfD IMMER NOCH NICHT KOPIERT

Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, abgelehnte Asylbewerber verursachen eine Klagewelle, die unser Rechtssystem zu lähmen droht und Abschiebungen auf die lange Bank schiebt.

Die AfD fordert: Statt wie bisher auf einen individuellen und jederzeit einklagbaren Anspruch auf Asyl muss sich das deutsche Recht künftig auch an der Aufnahmekapazität Deutschlands ausrichten. Nur noch eine allgemeine, „institutionelle“ Asylgewährleistung, wie in allen anderen demokratischen Staaten, soll es im Grundgesetz geben.

Lindner dagegen, der noch 2015 die Refugee welcome – Politik unterstützt hat, will jetzt plötzlich vor den Wahlen eine Obergrenze für „Flüchtlinge aus Kriegsgebieten“, beharrt aber auch heute noch auf dem individuell einklagbaren Grundrecht auf Asyl als einem „Grundrecht, für das es keinerlei Obergrenze und Beschränkung geben kann“. Wir sind gespannt, wann er wieder umfällt und uns auch beim institutionellen statt individuellen Grundrecht auf Asyl kopiert. Wohl nach den Wahlen, und wenn die Überlastung der Verwaltungsgerichte unerträglich wird.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article167874428/Beim-Thema-Asyl-klingt-die-AfD-ploetzlich-ganz-anders.html

https://www.afd-archiv-bodenseekreis.de/2017/08/10/fdp-wendehaelse-erst-refugees-welcome-dann-copy-taste-heute-rueckkehr-zu-rechtsstaatlichen-mitteln/

https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/06/2017-06-01_AfD-Bundestagswahlprogramm_Onlinefassung.pdf

https://www.welt.de/politik/deutschland/article167948179/Lindner-will-neuen-Rechtsstatus-fuer-Fluechtlinge-einfuehren.html

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