NACH GERICHTSURTEIL: DAMMBRUCH BEIM FAMILIENNACHZUG?

23.12.2017

NACH GERICHTSURTEIL: DAMMBRUCH BEIM FAMILIENNACHZUG?

Ein Beitrag von Prof. Dr. Jörg Meuthen

Liebe Leser, der drohende Familiennachzug der massenhaften illegalen Einwanderer war, wie Sie wissen, eines der beherrschenden Themen im vergangenen Bundestagswahlkampf – selbstverständlich zum Ungemach der linksgedrehten Kartellparteien, aber unsere Bürgerpartei hat hier nicht locker gelassen.

Es ist also völlig klar: Dies war und ist ein politisches Thema. Es muss von der Politik entschieden werden, von niemandem sonst. Das muss in einer Demokratie auch zwingend so sein, denn alle Staatsgewalt geht hier bekanntlich vom Volke aus.

Aus Angst vor diesem Volk und dessen Abwanderung zu uns haben sich neben der FDP auch die Unionsparteien, allen voran natürlich die panische CSU, im Wahlkampf gegen einen (schnellen) Familiennachzug ausgesprochen. Offenbar wollte man das Problem noch ein wenig aussitzen, was Merkel bei ihrem Ziehvater Kohl („Mein Mädchen“ nannte er Merkel bekanntlich in deren überaus ungelenken Anfangsjahren) ja zur Genüge gelernt haben dürfte.

Mit dem Aussitzen ist es nun möglicherweise bald vorbei. Der Grund: Ein Verwaltungsgericht maßte sich an, über dieses hochbrisante politische Thema ein Urteil zu fällen, mit dem nun möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen wurde: Dieses Urteil ermöglicht einem minderjährigen „Flüchtling“, seine Eltern aus Syrien ins Schlaraffenland nachzuholen.

Besonders perfide ist diese Aushebelung des Wählerwillens deshalb, weil sie erst mit tatkräftiger Beteiligung der noch geschäftsführenden Bundesregierung zustande kommen konnte: Der noch amtierende Außenminister Sigmar Gabriel unterließ es nämlich, in seiner Eigenschaft als Chef des Auswärtigen Amtes gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen – und seine Chefin Angela Merkel, das Kohl’sche „Mädchen“, ließ dies zu.

Damit wird es nun rechtskräftig. Und damit droht, dank Merkel & Gabriel, ein Dammbruch, falls andere Gerichte dieses Urteil als Maßstab nehmen.

Das Wohl des Kindes müsse im Vordergrund stehen, argumentierte Gabriel in Einklang mit dem Gericht. Unsere Bürgerpartei widerspricht dem nicht – allerdings gibt es keinen Grund, warum dieses Kindeswohl nicht durch eine Familienzusammenführung in Syrien gewahrt sein sollte.

Die ganze Tragweite dieses Urteils scheint manchem noch nicht klar zu sein: Was ist denn, wenn nun von erwachsenen „Flüchtlingen“ vor Gericht analog argumentiert wird? Wenn sie darlegen, wie sehr ihre in der Heimat verbliebenen Kinder unter der – wohlgemerkt: selbstgewählten – Abwesenheit des Vaters leiden? Dann geht es ja auch um das Kindeswohl, warum sollte dann also anders entschieden werden?

Wie gesagt: Ein Dammbruch droht – und damit das Gegenteil dessen, was mehrheitlich vom deutschen Volk bei der Bundestagswahl gewählt wurde.

Rückführung, Rückführung, Rückführung sei das Motto des Jahres 2017 – so machte es die Kanzlerdarstellerin unter tätiger Mithilfe der Medien den Bürgern rechtzeitig zu diesem Wahljahr weis.

Daraus droht für 2018 zu werden: Nachzug, Nachzug, Nachzug ins gelobte Land, in dessen Sozialsystem man aus aller Welt mit der ganzen Familie gut und gerne einwandert.

Sollten die Kartellparteien glauben, dass sie auf diesem Weg den Familiennachzug durch die Hintertür organisieren können, haben sie die Rechnung ohne unsere Bürgerpartei gemacht. Wir werden dies nicht stillschweigend hinnehmen, sondern hiergegen in jeder erdenklichen, vom Gesetz erlaubten Form protestieren.

Zeit für Rückführung, Rückführung, Rückführung – statt für Nachzug, Nachzug, Nachzug. Zeit für die #AfD.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-12/asyl-familiennachzug-fluechtling-syrien

https://www.welt.de/politik/deutschland/article157927543/Rueckfuehrung-Rueckfuehrung-und-nochmals-Rueckfuehrung.html

https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13564098/Helmut-Kohl-und-sein-Maedchen.html

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