OBERVERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER: PERSONENKONTROLLEN WEGEN HAUTFARBE SIND RECHTSWIDRIG

08.08.2018

OBERVERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER: PERSONENKONTROLLEN WEGEN HAUTFARBE SIND RECHTSWIDRIG

Wenn nach diesem Urteil in Köln an Silvester 2016 vorgegangen worden wäre, hätte sich die taharrush gamea, die gemeinschaftliche sexuelle Anmache nordafrikanischer Migranten auf der Kölner Domplatte 2015 wiederholt.

Als ein Jahr später die Kölner Polizei am 31.12.2016 um 23:08 Uhr folgende Meldung getwittert: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen“, kritisierte die damalige Obergrüne Peter die Kölner Polizei wegen angeblichem Rassismus und Racial Profiling, Generalverdacht und polizeilicher Überreaktion, während der Rest der Republik heilfroh war, dass eine Wiederholung der Kölner Silvesternacht 2015/16 ausgeschlossen wurde.

https://www.journalistenwatch.com/2017/12/18/silvester-in-koeln-polizei-rechnet-mit-der-zusammenrottung-von-2000-fluechtlingen/

Wir zitieren aus einem Leserbrief an die Junge Freiheit:

„Wenn gewisse Straftaten einer bestimmten Menschengruppe überwiegend zugeordnet werden kann, dann liegt in dem Profiling, der Beachtung typischer Gruppenmerkmale, die Hautfarbe kann auch hierzu gehören, das Geheimnis eines größeren Fahnungserfolges. Wenn es einen verlässlichen Täterhinweis gibt, ein Dunkelhäutiger habe eine Straftat begangen, dann kann ich natürlich hellhäutige Menschen ausschließen.“

So sieht gesunder Menschenverstand aus. Das Oberverwaltungsgericht Münster dagegen erschwert die Arbeit der Polizei und gefährdet die Sicherheit der Bürger. Solche links- bunte Richter sind eine Katastrophe für das Land. Leider gibt es viele davon. Zu viele.

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/gericht-personenkontrollen-wegen-hautfarbe-sind-rechtswidrig/

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