SCHLUSSANTRAG DER GENERALANWÄLTIN AM EuGH: NICHT MEHR DER MITTELWERT, SONDERN BEREITS DER HÖCHSTE MESSWERT SOLL KONSEQUENZEN HABEN

01.03.2019

SCHLUSSANTRAG DER GENERALANWÄLTIN AM EuGH: NICHT MEHR DER MITTELWERT, SONDERN BEREITS DER HÖCHSTE MESSWERT SOLL KONSEQUENZEN HABEN

Klassischer Fall. Weil Deutschland Souveränitätsrecht abgibt, entscheidet nun der Europäische Gerichtshof EuGH, dass in Deutschland gegen alle Vernunft schon die einzelne Höchstwertmessung Konsequenzen haben muss. So ist es, wenn andere über einen bestimmen. Während die Kommunen hierzulande verzweifelt Fahrverbote abzuwenden versuchen, fällt ihnen nun aller Voraussicht nach der EuGH in den Rücken. Die Deutsche Umwelthilfe DUH lacht sich derweil ins Fäustchen.

Bei den Europawahlen AfD! Nur die AfD will Souveränitätsrechte zurückholen. Wir wollen keinen EU- Austritt, aber einen Rückbau der EU auf ein vernünftiges Maß. Die andern wollen noch mehr EU und den Ausverkauf der nationalen Selbstbestimmung und Unabhängigkeit.

Ein Beitrag der AfD:

++ Explosives Schadstoff-Papier des EuGH: Schon einzelne Verstöße sollen Konsequenzen haben ++

Was für ein Rückschritt! Wo Städte juristisch alle Register ziehen, um Fahrverbote abzuwenden, grätscht nun der Europäische Gerichtshof dazwischen. Es wird sogar mit Zwangsmaßnahmen gedroht!

Nachdem der zulässige Krümmungswinkel von Gurken sowie Bananen festgelegt ist, wird erneut penibel gemessen und zwar so lange, bis der Zeiger endlich auf Rot steht! EuGH-Generalanwältin Kokott forciert eine strengere Auslegung des EU-Rechts bei den Grenzwerten. Selbst geringe Überschreitungen sollen mit aller Härte geahndet werden. Damit das mit dem Bestrafen auch gut klappt, gibt es gleich neue Vorgaben.

Messstellen müssen nach EU-Recht vorrangig dort stehen, wo die höchste Konzentration von Stickstoffdioxid oder Feinstaub existiert. Absolut weltfremd: Ein Mittelwert ist nicht mehr zulässig, es zählt nur noch der Höchstwert. Eine richterliche Kontrolle soll außerdem installiert werden, denn die ehrenwerten Vorsitzenden haben offenbar noch nicht genug zu tun und sollen sich gefälligst der Hysterie um Schadstoffe anschließen.

Damit die Messstationen auch die gewünschten Ergebnisse liefern, könnte man sich am Münchener Stachus orientieren, wo narrensicher in Auspuffhöhe der Feinstaubgehalt ermittelt wird. Mit der Reduktion auf einen alleinigen Maximalwert als Kriterium für Zwangsmaßnahmen wird in Deutschland ein Wettlauf unter den Auto-Hassern beginnen. Der Deutsche Umwelthilfe-Abmahnverein lacht sich schon ins Fäustchen.

Die EU beschert uns Regelungen, die keiner braucht. Bei den wirklich wichtigen Themen wie dem Schutz der europäischen Außengrenzen versagt sie hingegen kläglich. Wir freuen uns auf den 26. Mai. Die Europa-Wahl ist die Chance, Brüssel endlich die Quittung zu präsentieren. Machen Sie mit: https://www.afd.de/europawahl/europawahlprogramm.

https://www.welt.de/wirtschaft/article189566221/EuGH-Schadstoffmessungen-muessen-streng-ausgelegt-werden.html

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