WENN NÖTIG, VERKÜNDET CLAUDIA ROTH (GRÜNE) DIE BESCHLUSSFÄHIGKEIT DES BUNDESTAGS, AUCH WENN SIE ERSICHTLICH NICHT GEGEBEN IST

28.06.2019

WENN NÖTIG, VERKÜNDET CLAUDIA ROTH (GRÜNE) DIE BESCHLUSSFÄHIGKEIT DES BUNDESTAGS, AUCH WENN SIE ERSICHTLICH NICHT GEGEBEN IST

Leider ein neuer Tiefpunkt des Parlamentarismus.

Aus einem Kommentar von Thomas Seitz (MdB) AfD:

„Mitten in der Nacht gegen 01:30 Uhr verabschiedete der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679“. Die Drucksache umfasst übrigens weit über 100 Seiten.

Problem: Nach § 45 der Geschäftsordnung ist der Bundestag nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bisher konnte man diese Klippe einfach umschiffen, denn solange niemand die Beschlussfähigkeit anzweifelt, wird diese einfach unterstellt, selbst wenn nur noch 10 Leute anwesend sind.

Mit der AfD ist es jetzt schwieriger geworden. Jetzt muss man schon lügen, dass sich die Balken biegen. Schauen Sie sich einfach die Aufnahmen aus dem Plenum an: Die AfD-Fraktion hat die Beschlussfähigkeit gerügt und das Präsidium – angeführt von Claudia Roth – erklärt ungerührt, dass eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten anwesend sei, also mindestens 355 Abgeordnete von insgesamt 709.

Das entspricht nur offenkundig nicht der Wahrheit, wenn ersichtlich allenfalls jeder 4. Platz besetzt ist und eine summarische Zählung lediglich um etwa 150 Abgeordnete ergibt.

Nachdem unlängst schon Vizepräsident Wolfgang Kubicki in gleicher Angelegenheit bewusst das Recht gebrochen hat, erleben wir heute einen neuen Tiefpunkt des Parlamentarismus.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article196023245/Protest-der-AfD-Kein-naechtlicher-Hammelsprung-im-Bundestag.html

Zum originalen Beitrag auf facebook

One Reply to “WENN NÖTIG, VERKÜNDET CLAUDIA ROTH (GRÜNE) DIE BESCHLUSSFÄHIGKEIT DES BUNDESTAGS, AUCH WENN SIE ERSICHTLICH NICHT GEGEBEN IST”

  1. Wenn Sie auf unserem Blog kommentieren wollen, melden Sie sich bitte einmalig unter folgender Adresse an:

    afd-archiv@afd-archiv-bodenseekreis.de

    Geben Sie dazu bitte obligatorisch Ihren Benutzernamen, der nicht mit Ihrem richtigen Namen übereinstimmen muss, und Ihre E-Mail- Adresse an. Freiwillig können Sie Name, Vorname und Website angeben. Wenn wir mit einer Anmeldung einverstanden sind, schicken wir Ihnen ein Passwort für Ihren Benutzernamen zu. Das Passwort können Sie nach dem ersten Login in Ihrem Profil selbstständig ändern.

Schreiben Sie einen Kommentar