IST DAS (GE)RECHT? TROTZ VERGEWALTIGUNG KEINE STRAFE

17.07.2019

IST DAS (GE)RECHT? TROTZ VERGEWALTIGUNG KEINE STRAFE

Nach Vergewaltigungen durch Kinder und Jugendliche fordern wir wie der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG),Rainer Wendt, eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters.

Ein Beitrag von Anne Charlotte Samland:

+++ Ist das (ge)Recht? Trotz Vergewaltigung keine Strafe +++

Die aktuellen Meldungen aus Mühlheim erschüttern die Bevölkerung:
In kurzen Abständen kam es in Mühlheim an der Ruhr zu gleich zwei mutmaßlich sexuellen Übergriffen.
Die Parallele der beiden Taten: Unter Tatverdacht stehen Kinder und Jugendliche.

Im Fall der ersten Tat stehen drei Jungen im Alter von 14 Jahren und zwei Zwölfjährige, bulgarischer Herkunft im dringenden Tatverdacht eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Einer der 14 Jährigen befindet sich in Untersuchungshaft, da er bereits wegen zwei sexuellen Belästigungen auffiel, damals jedoch noch strafunmündig war.

Bei dem zweiten sexuellen Übergriff umzingelten fünf Tatverdächtige ein Mädchen von fünfzehn Jahren. Zwei der Jungen sollen sie unsittlich berührt haben. Zeugen eilten zu Hilfe, worauf die Gruppe vom Mädchen abließ und floh. Hierbei handelt es sich um Verdächtige zwischen elf und siebzehn Jahren, syrischer und libanesischer Abstammung.

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert eine Anpassung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre. Auf Kinder und Jugendliche, würde der Umstand sich vor einem Richter verantworten zu müssen mehr Eindruck machen, als wenn sich das Jugendamt einschalte.

#Bundesjustizministerin #Lambrecht (#SPD) hält diese Maßnahme für unangemessen: „Empörung allein ist aber kein guter Ratgeber.“
Um strafrechtlich verantwortlich zu sein, müsse man einen gewissen Entwicklungsgrad aufweisen, der eben bei Jugendlichen unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben sei.
„Der Staat hat die Mittel in der Hand, um auch auf Straftaten von Kindern konsequent und angemessen reagieren zu können.“

Jens Gnisa vom Richterbund hält das Strafrecht im Jugendrecht für angemessen, es dürfe nicht „zerredet“ werden. Außerdem wären die Straftaten im Bereich der Jugendkriminalität gesunken.

Ist ein Täter unter vierzehn Jahren zum Tatzeitpunkt, gilt er nach deutschem Recht als strafunmündig und ist mithin schuldunfähig. Das führt zu einer Einstellung des Verfahrens. Lediglich das Familiengericht oder das Jugendamt können Einfluss nehmen, beispielsweise den Eltern die Sorge entziehen, Pflegefamilien hinzuziehen usw.
Nach der Vergewaltigung in Mühlheim versuchte das Jugendamt mit den Familien der beiden verdächtigen 12 jährigen Jungen Kontakt aufzunehmen, wurde jedoch abgewiesen. „Es obliegt der Verantwortung der Eltern das anzunehmen.“ So der Sprecher des Jugendamts.
Scheinbar hat das Jugendamt keine Handhabe.

Diese besorgniserregenden Übergriffe zeigen, dass wir vor einem akuten gesellschaftlichen Problem stehen und sofort handeln müssen:

Es gibt eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen die keine Skrupel hat schwerste Straftaten zu begehen.
Möglicherweise liegt das Problem in der zunehmenden Gewaltbereitschaft bereits bei niedrigen Altersgruppen (dazu der Beitrag: Immer mehr Messer an Schulen)
Es scheint darüber so, dass häufig Kinder und Jugendliche die aus einem autoritär sozialisierten Kulturkreis kommen, nicht in der Lage sind die hiesigen Werte und Normen anzuerkennen.

Speziell die arabische Erziehung verkörpert häufig einen autoritären, patriarchalischen Erziehungsstil: Erwachsene haben Macht über Kinder, diese gehorchen vornehmlich dem Vater als Patriarch.
Männer üben Macht auf Frauen aus. Teil der Ehrkultur ist es, das sexuelle Verhalten der weiblichen Familienmitglieder zu kontrollieren.
Zentral ist mithin eine Dominanzrolle und Bevorzugung der Jungen und eine Herabwürdigung und in Abhängigkeit versetzen der Mädchen.
Dem gegenüber steht ein liebevoll-liberaler Erziehungsstil in vielen westlichen Ländern: Eltern setzen Regeln, gehen jedoch auf die Bedürfnisse ihrer Kinder ein, gleich ob es sich um Jungen oder Mädchen handelt.

Dieses Dilemma will die Politik nicht ansprechen.
Der 14 Jährige, der nun wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt, hätte womöglich jene Tat nicht begangen, wenn der Gesetzgeber diese Delikte endlich ernst nehmen würde.

Als Mitglied der AfD sehe ich dringenden Handlungsbedarf:

Wer sexuelle Übergriffe begeht oder gar vergewaltigt, hat auch mit zwölf Jahren ein Bewusstsein dafür, dass dies ein erhebliches Unrecht ist.
Wie Rainer Wendt fordert, bedarf es einer Anpassung unserer Gesetze hinsichtlich der Strafmündigkeit. Ebenso die Jugendämter müssen bestärkt werden, entschlossen einzugreifen.

Anne Charlotte #Samland
#AfD Kreisverband #Mannheim

Quellenangabe:
https://www.tagesschau.de/inland/debatte-strafmuendigkeit-101.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/missbrauch-in-muehlheim-sind-kinder-strafmuendig-16278335.html

https://rp-online.de/nrw/panorama/erneuter-vorfall-minderjaehrige-belaestigen-maedchen-in-muelheim_aid-41967873

Zum originalen Beitrag auf facebook

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