DER GERICHTSSPRECHER GIBT ZU, DASS MAN EIN EXEMPEL STATUIERT HAT. WIEVIEL BEKOMMT DER VERGEWALTIGER DER NEUNZIGJÄHRIGEN FRAU IN DÜSSELDORF?

17.10.2016

DER GERICHTSSPRECHER GIBT ZU, DASS MAN EIN EXEMPEL STATUIERT HAT. WIEVIEL BEKOMMT DER VERGEWALTIGER DER NEUNZIGJÄHRIGEN FRAU IN DÜSSELDORF?

Die AfD ist gegen Gewaltaufrufe und Beleidigungen im Netz, aber von ALLEN Seiten. Auf unserer facebook- Seite werden solche -seltenen- Kommentare von uns konsequent gesperrt. Wenn man allerdings weiß, dass manche Ladenkette Diebstähle von Migranten gar nicht meldet, weil ohnehin nichts passiert; wenn man weiß, dass von den Sexualstraftätern auf der Kölner Domplatte bisher ein einziger verurteilt ist; wenn man weiß, dass Polizisten darüber frustriert sind, dass sie ihre „Kunden“ eine halbe Stunde nach Ablieferung auf der Wache wieder auf freiem Fuß antreffen; dann weiß man, wie es um die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe bestellt ist.

Es geht ihnen um Abschreckung im Kampf gegen rechts. Deshalb haben sie ein Exempel statuiert. Wenn sie wollen, können sie hart sein. Aber auf dem linken Auge sind sie blind.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hetze-auf-facebook-unterfranke-muss-anderthalb-jahre-ins-gefaengnis-a-1116998.html

Zum originalen Beitrag auf Facebook:

https://www.facebook.com/AfD.Kv.Bodensee/posts/940376939428361