WAHLPROGRAMM DER NRW-GRÜNEN: VERSTÖSSE GEGEN DAS VERMUMMUNGSVERBOT UND DIE TEILNAHME AN SITZBLOCKADEN SOLLEN KÜNTIG NUR NOCH ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT GEWERTET WERDEN!

20.10.2016

WAHLPROGRAMM DER NRW-GRÜNEN: VERSTÖSSE GEGEN DAS VERMUMMUNGSVERBOT UND DIE TEILNAHME AN SITZBLOCKADEN SOLLEN KÜNTIG NUR NOCH ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT GEWERTET WERDEN!

Diese Forderung, die von der Jugendorganisation „Grüne Jugend“ eingereicht wurde, sei angeblich bei der Veröffentlichung des Entwurfs der Mutterpartei übersehen worden.

Nur: Wer soll das glauben? Lesen die ihr eigenes Programm nicht durch? Wie kann es sein, dass eine Jugendorganisation solche Forderungen einreicht? Doch wohl nur, wenn sie das selbst vertritt! Und das passt zu dieser Organisation mit guten Kontakten zur gewaltbereiten Linken von der Antifa. Der fließende Übergang zwischen dieser Jugendorganisation und dem Linksextremismus ist skandalös, aber verständlich, wenn man weiß, dass Claudia Roth als Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und grüne Parteiführerin höchstselbst in einer Demonstration mit autonomen Linksextremisten mitläuft, in der „Deutschland verrecke!“ und „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ gerufen wird. Die Grünen müssen endlich aufhören, den linksextremistischen kriminellen Gewalttätern direkt und indirekt in die Hände zu arbeiten! Sie müssen sich unzweideutig von der Zusammenarbeit mit Gewalttätern distanzieren und diese Zusammenarbeit einstellen! In ihrer zwielichtigen Jugendorganisation muss endlich aufgeräumt werden! So zu tun, als handle es sich bei diesen Forderungen um ein Versehen, reicht bei weitem nicht aus. Der Sumpf muss trocken gelegt werden!

Um die Dimension zu verdeutlichen: Verstöße gegen das Vermummungsverbot können mit Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden, wobei eine Haftstrafe wohl selten vorkommen dürfte, sonst wäre das linksextremistische Treiben nicht so verbreitet. Geldstrafen werden mit Hilfe aus dem bestens vernetzten Milieu weggesteckt. Für Ordnungswidrigkeiten, die als kleinere Verstöße gelten, werden meist nur Geldstrafen verhängt.

Also: Beibehaltung der Rechtslage und volle und konsequente Ausschöpfung der Möglichkeit, Gefängnisstrafen zu verhängen.

WIR FORDERN: SCHLUSS MIT DEM ZUSAMMENSPIEL VON GRÜNEN UND LINKSEXTREMISTEN!

http://www.focus.de/politik/videos/milde-strafen-bei-sitzblockaden-panne-bei-nrw-gruenen-diese-forderung-haette-auf-keinen-fall-im-wahlprogramm-stehen-duerfen_id_6097293.html

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https://www.facebook.com/AfD.Kv.Bodensee/posts/942839205848801