27.02.2017
VOLKSVERHETZUNG GEGEN DEUTSCHE ERLAUBT
Ein ehemaliger Funktionär des türkischen Elternbundes hatte die Deutschen im vergangenen Jahr als „Köterrasse“ bezeichnet. Die Klage wegen Volksverhetzung und Beleidigung wurde jetzt abgewiesen. Begründung der Staatsanwaltschaft: Deutsche seien nicht als besondere Gruppe erkennbar.
Es lohnt sich, diesen Beitrag des NDR noch einmal zu schauen. Hier werden die volksverhetzenden Aussagen des damaligen…
Opslået af Anabel Schunke på 27. februar 2017