SO KOMMENTIERT DER MAINSTREAM DAS ISLAMGESETZ: „DIE GOTTESDIENST- UND PREDIGTSPRACHE VORZUSCHREIBEN, WÄRE GESETZGEBERISCHER AKTIONISMUS“

04.04.2017

SO KOMMENTIERT DER MAINSTREAM DAS ISLAMGESETZ: „DIE GOTTESDIENST- UND PREDIGTSPRACHE VORZUSCHREIBEN, WÄRE GESETZGEBERISCHER AKTIONISMUS“

Mitteldeutsche Zeitung:

„Soll dem Ruf nach einem Islamgesetz bald ein Buddhisten-, Hindu- oder Bahai-Gesetz folgen?“

Wir sagen: Nicht nötig, Buddhisten und Hindus integrieren sich besser als Moslems.

Rheinpfalz:

„In Deutschland regelt der Staat sein Verhältnis zu Religionsgemeinschaften weniger mit Verboten als mit Angeboten wie Staatsverträgen oder der Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts. So führt er sie zur Gesellschaft hin und nicht von ihr weg. Das ist der richtige Weg.“

Wir sagen: Der Vorrang deutscher Gesetze vor islamischen Glaubensvorschriften, wie von der AfD gefordert, ist kein VERbot, sondern ein GEbot, und zwar ein grundgesetzlich zwingend vorgeschriebenes. Der Vorrang deutscher Gesetze ist der Kern eines Islamgesetzes.

Kölner Stadt-Anzeiger:

„Die Gottesdienst- und Predigtsprache vorzuschreiben, wäre ein gesetzgeberischer Aktionismus.“

Wir sagen: Die Gottesdienst- und Predigtsprache vorzuschreiben, wäre ein Beitrag zur Integration. Dann müssten auch muslimische Frauen in der dicksten Parallelgesellschaft Deutsch lernen, ihre Männer hätten kein Glaubens- oder Traditionsargument mehr, es ihnen zu verbieten.

Und was sagt die Bundesregierung?

Ein Islamgesetz sei „jetzt kein Thema für unser Regierungshandeln“, sagt Regierungssprecher Steffen Seibert.

http://www.focus.de/politik/deutschland/so-kommentiert-deutschland-islamgesetz-ein-islamgesetz-kaeme-fundamentalistischen-umtrieben-nicht-bei_id_6887300.html

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bundesregierung-sieht-keinen-bedarf-fuer-islamgesetz-religionsfreiheit-in-deutschland-ein-zentrales-freiheitsversprechen-a2087174.html

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