EuGH WIRD UMSTRITTENES EZB ANLEIHEN- PROGRAMM PRÜFEN

15.08.2017

EuGH WIRD UMSTRITTENES EZB ANLEIHEN- PROGRAMM PRÜFEN

Ein Beitrag von Dr. Frauke Petry:

Erhebliche Bedenken: Das Bundesverfassungsgericht hat den Europäischer Gerichtshof angerufen, um die umstrittenen EZB-Anleihenkäufe auf höherer Ebene prüfen zu lassen.

„Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen, sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen“, lautet ein Teil der Begründung aus Karlsruhe. Derzeit liegen dem Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden gegen die EZB-Anleihenkäufe vor.

Die BVerfG Richter liegen in ihrer Begründung auf einer Linie mit der AfD, wenn sie betonen, dass die Währungspolitik, die Aufgabe der Notenbank ist. Sie ist klar abzugrenzen von der Wirtschaftspolitik. Letztere muss in den Händen der Mitgliedstaaten liegen. Mit der Staatenfinanzierung durch Anleihekäufe überschreitet die EZB erheblich ihr Mandat. Zugleich greift sie in das Budgetrecht des Bundestages ein, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bundesbank im Fall fauler Anleihen von Pleitestaaten zur Kasse gebeten wird und damit in letzter Konsequenz wieder einmal der Steuerzahler.

Das derzeitige Schuldenschlaraffenland hat handfeste Folgen: Neben den Sparern, die ihre Anlagen schon länger kaum mehr verzinst bekommen und an ihrer Altersvorsorge verzweifeln, trifft die ultralockere Geldpolitik auch den Bund, der haftbar wird. Die widerrechtliche Staatenfinanzierung über Niedrigzinsen und grenzenlose Anleihekäufe durch die EZB zu Lasten der Steuerzahler muss beendet werden. Wir warten gespannt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ab.

#AfD Mut zur Wahrheit

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/verfassungsrichter-haben-bedenken-gegen-ezb-anleihenkaeufe-15151999.html

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