VERWALTUNGSGERICHTSHOF: MEHREHE VERFASSUNGSGEMÄSS UND KEIN HINDERNIS FÜR EINBÜRGERUNG

28.08.2017

VERWALTUNGSGERICHTSHOF: MEHREHE VERFASSUNGSGEMÄSS UND KEIN HINDERNIS FÜR EINBÜRGERUNG

Ein Beitrag von Martin Siechert

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass jemand, der zwei Frauen hat, trotzdem Deutscher werden kann.

Laut Stuttgarter Zeitung wird das wie folgt begründet: „Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.“

Der vorliegende Fall ist eine massive Bedrohung für die Zukunft unseres Landes, denn sollte der Mann auch letztlinstanzlich Recht bekommen, können wir uns darauf einstellen, dass es ein interessantes Geschäftsmodell insbesondere für Muslime wird, Zweit-, Dritt- und Viertfrauen im Nahen Osten zu heiraten und dann als Gemahlinnen nach Deutschland zu holen. Zudem kann man so über die Hochzeit die deutsche Staatsbürgerschaft inflationär verbreiten an Menschen aus dem Nahen Osten. So können dann muslimische Männer dank des deutschen Sozialstaats Polygamie hierzulande leben, die sie sich in der Heimat nie leisten können.

Artikel 3 Abs. 2 S.2 GG besagt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Was hier entschieden wird, ist genau das Gegenteil, nämlich die staatliche Förderung der Diskriminierung von Frauen durch die Rechtssprechung.

Und dies insbesondere, weil die Person, um die es geht, ganz klar nur die Vielehe von mehreren Frauen pro Mann akzeptiert: „Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.“ so die Stuttgarter Zeitung weiter.

Jeder Richter hat folgenden Amtseid zu schwören: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“. Die Richter verlassen mit Ihrer Entscheidung meines Erachtens klar den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Augenscheinlich ist weder der Mann noch seine Erstfrau, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, jemals geistig in Deutschland angekommen. Sie scheint auf dem Papier Deutsche zu sein, aber ob sie die Werte unseres Landes verinnerlicht hat, ist doch sehr fragwürdig, wenn man liest, dass sie über die ganze Zeit von der Mehrehe gewusst habe.

Anscheinend kann der Mann auch hexen, denn angeblich hat er das Kind seiner Zweitfrau anerkannt, aber er habe keine ehelichen Kontakte zu ihr.

Den Einbürgerungstest hat er mit voller Punktzahl bestanden, das zeigt nur eines: Dass der Einbürgerungstest völlig ungeeignet ist, um festzustellen, ob jemand wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollte.

Ein erschreckender und genau deswegen lesenswerter Artikel:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.oberstes-gericht-enscheidet-deutscher-pass-und-zweitfrau-beides-geht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html

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