ISLAMISCHE FEIERTAGE SIND NACH DER BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN LANDESVERFASSUNG VERFASSUNGSWIDRIG

24.10.2017

ISLAMISCHE FEIERTAGE SIND NACH DER BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN LANDESVERFASSUNG VERFASSUNGSWIDRIG

Ein Beitrag der AfD- Fraktion im Landtag von Baden- Württemberg

Baden-württembergische Landespolitikern wie Willi Halder (Grüne) oder Rainer Hinderer (SPD) unterstützen die Forderung nach einem gesetzlichen islamischen Feiertag, die von Innenminister Thomas de Maizière oder dem Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, gebetsmühlenartig aufs politische Tableau geworfen wurde.

„In ihrem Multikulti-Wahn haben diese angeblichen Volkvertreter jeden Bezug zur Rechtsstaatlichkeit verloren “, kritisiert die AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Christina Baum. „„Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz“, weiß der Volksmund. In der baden-württembergischen Landesverfassung Art. 3 Abs. 1 heißt es dazu unmissverständlich: ‚Die staatlich anerkannten Feiertage werden durch Gesetz bestimmt. Hierbei ist die christliche Überlieferung zu wahren.‘ Somit wäre ein islamischer Feiertag in Baden-Württemberg explizit verfassungswidrig!“

Deutschland ist geprägt von christlichem Erbe

Schon aus diesem Grund lehnt die Fraktion der AfD die Einführung eines gesetzlichen moslemischen Feiertags in Baden-Württemberg kategorisch ab. „Deutschland ist geprägt vom Erbe des Christentums und der Aufklärung“, so Baum. „Anstelle dessen schlagen wir einen ‚TAG DER DEUTSCHEN IDENTITÄT‘ vor.“ Bedenklich stimmt die AfD-Abgeordneten vor allem die offensichtliche Unkenntnis, die die Abgeordneten der Grünen sowie von CDU, SPD und FDP in Bezug auf die baden-württembergische Landesverfassung an den Tag legen.

„Und das wird auch in diesem Fall wieder einmal deutlich“, so AfD-Landtagsabgeordneter Stefan Räpple. „Würden die Damen und Herren Abgeordneten unsere Verfassung zumindest in ihren Grundzügen kennen, wüssten sie, dass alle Bestrebungen zur Einführung eines nichtchristlichen gesetzlichen Feiertages gegen eben diese Verfassung verstoßen und sie sich damit zweifelsfrei als Verfassungsfeinde offenbaren – wahrlich ein Armutszeugnis für den baden-württembergischen Parlamentarismus!“

Zeit für Gesetzestreue.
Zeit für die #AfD.
Ihre Landtagsfraktion setzt sich dafür ein!

http://afd-fraktion-bw.de/aktuell/735/Dr.+Christina+Baum+und+Stefan+R%C3%A4pple%3A+Nur+Verfassungsfeinde+k%C3%B6nnen+einen+gesetzlichen+moslemischen+Feiertag+fordern

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