STATISTIK: ERLÄUTERUNGEN ZU RECHTEN UND LINKEN STRAFTATEN AM BEISPIEL DER ZAHLEN AUS DER KRIMINALSTATISTIK VON 2015

03.03.2018

STATISTIK: ERLÄUTERUNGEN ZU RECHTEN UND LINKEN STRAFTATEN AM BEISPIEL DER ZAHLEN AUS DER KRIMINALSTATISTIK VON 2015

Grundsätzliches

Jedes politische Regime versucht, sich ins gute und den Gegner ins schlechte Licht zu rücken. So werden die eigenen Symbole hochgehalten und die des Gegners verboten.

Die Nazis verehrten ihre „Blutfahne“ und ihre Symbole, während die rote Fahne sowie die Symbole der Kommunisten verboten wurden.
Nach dem Krieg ist es umgekehrt. Nazisymbole und Lieder sind jetzt verboten, roten Fahnen und Symbole der Kommunisten erlaubt.

In allen demokratischen Staaten gibt es rechts-  und linksmotivierte Straftaten. Die jeweilige Gruppe ist jedoch geneigt, der gegnerischen eine andere Gewichtung zuzusprechen. Ich möchte nachfolgend den Versuch unternehmen, zur Versachlichung beide Seiten zu beleuchten und möchte dabei auf die unterschiedliche Zählweise der Straftaten eingehen.

Erfassung politisch motivierter Kriminalität

Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, werden im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK)
erfasst.

Anders als bei der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) werden die Straftaten
grundsätzlich bereits zu Beginn des Verfahrens zugeordnet (so genannte Eingangsstatistik).

Es kann sich jedoch im Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass die Motivationslage bzw. die angezeigten Straftaten eine ganz andere Richtung haben bzw. ganz anders bewertet werden. Dies wird im Nachhinein nicht mehr korrigiert.

Das Straftatenaufkommen hat sich in den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2015 wie folgt entwickelt:

Jahr            2015         2014        In %
PMK rechts 22.960     17.020      + 34%
PMK links      9.605       8.113      + 18,3%

Nach dieser Übersicht erscheinen die rechten Straftaten zunächst einmal erheblich höher. Das liegt jedoch daran, dass viele Straftaten dem rechten Spektrum zugerechnet werden bzw. es Strafrechtsvorschriften gibt, die rechte Handlungen und Äußerungen kriminalisiert.

Propagandadelikte

Die am häufigsten verwirklichten Straftaten (mit 35,1%) sind die sogenannten Propagandadelikte (bspw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §§ 86,86a StGB).

Im Bereich PMK-rechts machen sie sogar mehr als die Hälfte aller Straftaten aus (53,0%).

In Deutschland alle Symbole Nazis verboten. Auch die Leugnung des Völkermords ist strafbar. In unserem Rechtssystem ist somit die freie Meinungsäußerung in dieser Hinsicht eingeschränkt. In den USA kann man z.B. jeden Blödsinn äußern (die Erde ist nicht rund). Während bei uns die Leugnung des Völkermords an den Juden strafbar ist, ist es im Ergodan-Reich gerade umgekehrt ist. Dort ist die Benennung der Wahrheit strafbar. (Wer dort erklärt, dass Jungtürken ca. 2 Millionen Armenier ermordet haben, wird eingekerkert).

In vielen Bundesländern wurden Broschüren verteilt, um Schüler und junge Leute über die vielen verbotenen Symbolen, Fahnen, Sprüchen der rechten Szene zu informieren. Diese Maßnahme, die als Aufklärungsaktion gedacht war, verkehrte sich ins Gegenteil, weil die Schüler aus Spaß diverse bisher unbekannte Symbole an Schulwänden und Möbeln kritzelten. Die Lehrer sind nun angehalten, die verbotenen Symbole zu melden, so dass die Anzahl der „rechten Straftaten“ in die Höhe schnellte.

Hitlers Symbole, Kampflieder, Grußformen und Losungen sind in Deutschland verboten, während die Symbole anderer Massenmörder (Stalin, Mao Pol Pot und Milošević) erlaubt sind.

Die Registrierung bzw. die Zuordnung zu rechten Straftaten kann insbesondere durch das Zeigen des Hakenkreuzes zu ganz abenteuerlichen Situationen führen. Wenn z.B. während des Wahlkampfes linke Aktivisten die Wahlplakate der AfD mit Hakenkreuzen beschmieren, wird dies als rechte Straftat gewertet, weil das Hakenkreuz als rechtes Symbol verboten ist.

Eine Unterform der rechten Straftaten sind antisemitische Straftaten, die in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind. In den Medien heißt es ständig: „Die antisemitischen Straftaten nehmen in Deutschland zu“. Damit wird der Eindruck erweckt, dass die Deutschen vermehrt judenfeindlich seien. Das ist jedoch nicht richtig. Die Täter sind in der Regel nicht die „Urdeutschen“ sondern eingewanderte Muslimen.

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/gewalt-gegen-juden-geht-ausschliesslich-von-muslimen-aus/

https://www.google.de/amp/s/www.nzz.ch/amp/feuilleton/der-historiker-michael-wolffsohn-sieht-in-einer-radikalisierten-muslimischen-minderheit-den-grund-fuer-wachsenden-antisemitismus-ld.1359869

Angriffe auf Trans- und Homosexuelle

Als rechte Straftaten werden auch die Angriffe auf Trans- und Homosexuelle gewertet. Diese Straftaten werden jedoch auch häufig von muslimischen Migranten durchgeführt.

http://www.huffingtonpost.de/2016/12/01/zahl-der-homophoben-straftaten-gestiegen_n_13353812.html

Kriminalstatistik in Brandenburg

Eine weitere Verzerrung der Kriminalstatistik ist in Brandenburg eingetreten. Nach einem Beschluss der Brandenburger Landesregierung erhält ein abgelehnter Asylbewerbe ein Bleiberecht in Deutschland, wenn er Opfer einer rechten Gewalttat wurde. Diese Regelung hat zur Folge, dass ausreisepflichtige Ausländer vortäuschen können, sie seinen von einem böser Rechten geschlagen worden. Diese Regelung führt zu einer falschen Kriminalstatistik, weil in diesem Bereich jetzt viele Vortäuschungen vorliegen.

Wie in Brandenburg von der bundeseinheitlichen Kriminalstatistik abgewichen und die Zahlen frisiert werden, ergibt sich aus nachfolgendem Beitrag.

http://www.achgut.com/artikel/maerchenland_brandenburg_verfaelschte_polizeistatistik

Volksverhetzung

Einen weiteren großen Anteil an den als rechts geltenden Straftaten sind die Volksverhetzungen mit einem Anteil von 18,3%.

Diese Vorschrift schützt Minderheiten. In der Praxis ergibt sich daraus beispielweise folgendes:

Ein Deutscher und ein Türke streiten sich um einen Parkplatz. Dabei äußert der Deutsche: „Scheiß Türke“ und der Türke: „Scheiß Deutscher“. Die Äußerung des Deutschen stellt eine Volksverhetzung dar, während die Äußerung des Türken kein Verstoß gegen § 130 StGB darstellt.

Wenn sich ein Araber und ein Türke um einen Parkplatzstreit streiten und sich gegenseitig als Scheiße bezeichnen, liegen zwei Volksverhetzungen vor, die als rechte Straftaten gezählt werden.

Politisch motivierte Gewalttaten (insbesondere Körperverletzungen und
Tötungsdelikte)

Im Vorjahresvergleich ist die Zahl politisch motivierter Gewalttaten insgesamt um
30,7% auf einen neuen Höchststand gestiegen, bezogen auf die Phänomenbereiche
haben sich die Fallzahlen wie folgt verändert:

Jahr                 2015       2014       In %
PMK-rechts     1.485      1.029      +44,3
PMK-links        2.246      1.664      +34,9

Brandanschläge gegen oder in Ausländerunterkünfte werden grundsätzlich rechten Tätern zugeordnet, obwohl dies nicht unbedingt der Fall sein muss. Viele Brandanschläge werden von Personen aus dem Nahbereich begangen, z.B. Nachbarn, die sich über das Heim in ihrer Nachbarschaft ärgern (weil es Lärm, Unwohlsein, Müll oder den Preis des eigenen Grundstücks gedrückt wird). Ferner wurden einige Taten bekannt, bei denen die Bewohner selbst den Brand entzündeten, um z.B. verlegt zu werden oder weil es Streit zwischen verfeindeten Gruppen gab. Da die Anschläge grundsätzlich nach der Eingangsstatistik registriert werden, gelten sie immer als rechte Straftat. Korrekturen werden nicht mehr vorgenommen. Das hat zur Folge, dass wahrscheinlich zu Unrecht einige Brandanschläge den Rechten zugeordnet werden.

Körperverletzungen

Diese Straftaten machen regelmäßig den größten Anteil der Gewalttaten aus. Diese sind mit 3.007 Fällen (Vorjahr 2.285) deutlich um 31,6% angestiegen. In den einzelnen Phänomenbereichen stellt sich diese Entwicklung wie folgt dar:

Jahr 2015 2014 In %
PMS-rechts 1.177 900 +30,7
PMS-links 1.354 924 +46,5

Hier werden auch die Körperverletzungen gegen Juden und Homosexuelle als rechte Gewalttaten gewertet ohne zu unterscheiden, ob die Gewalttaten von Deutschen oder von Migranten begangen wurden.

Hassdelikte

Neuerdings werden auch sogenannte Hassdelikte registriert. Das Problem ist jedoch, dass keiner konkret sagen kann, was das eigentlich für Delikte sein sollen. Hassdelikte und Hate Speech gibt es im deutschen Strafrecht gar nicht. Offensichtlich sollen unliebsame Kommentare entfernt werden. Die Frage ist jedoch, wer darüber zu entscheiden hat. Viele Verfassungsrechtler sehen durch das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz die im Grundgesetz geschützte „freie Meinungsäußerung“ eingeschränkt.

Anzahl der Gesamtstraftaten

In Deutschland wurden im Jahr 2015 insgesamt 6.300.000 Straftaten registriert. Im Vergleich dazu sind die als rechts eingestufte Gewalttaten in Höhe von 1.485 sehr gering. Wenn man noch bedenkt, dass viele diese Straftaten, die den Rechte zugeordnet wurden, auch von Migranten und „Neudeutschen“ begangen wurden, relativiert sich die Lage erheblich. Es stellt sich die Frage, ob das Problem nur durch falsche Vorstellungen und Fehlmeldung aufgebauscht wurde.

Bei dieser Lage ist es nicht nachvollziehbar, warum in Deutschland mittlerweile 215 Organisationen existieren, die sich dem Kampf gegen Rechts verschrieben haben und dafür große Summen aus Steuermitteln erhalten. Anfang 2017 (pünktlich zum Wahljahr) wurde das Budget zur Bekämpfung des Rechtsextremismus von 50.000.000 auf 100.000.000 Euro aufgestockt.

Darüber hinaus existieren diverse Stiftungen, die auch durch Steuermittel am Leben erhalten werden und sich dem Kampf gegen Rechts verschrieben haben. Es besteht die Vermutung, dass es sich hierbei um verkappte Finanzmittel für Propaganda gegen Rechts und für Links handelt.

Obwohl die registrierten linken Gewalttaten etwas höher als die rechten sind, werden diese Gewalttaten in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen oder verharmlost. Bei Grünen und Linken gelten diese Täter oft als Robbin Hood und werden heimlich gefeiert.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article155643518/Linke-Gewalttaten-werden-notorisch-verharmlost.html

Im Gegensatz zu den bundesweit 215 Organisationen und den diversen Stiftungen gegen Rechts ist mir nur eine einzige Organisation bekannt, die sich mit dem Linksextremismus befasst. Es handelt sich – wie nicht anderes zu erwarten – um die Bayerische Staatsregierung, die das Programm „Bayern gegen Linksextremismus“ aufgelegt hat.

https://www.bayern-gegen-linksextremismus.bayern.de/wissen/parteien-und-szenen/parteien-und-organisationen

Der verbissene Kampf gegen Rechts erinnert ein wenig an die Hexenverfolgung.

Dieter Jaeschke

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