UNVERGORENER ASYLKOMPROMISS DER UNION ENTSPRICHT NICHT DEN ERFORDERNISSEN EINER WIRKSAMEN GRENZSICHERUNG

03.06.2018

UNVERGORENER ASYLKOMPROMISS DER UNION ENTSPRICHT NICHT DEN ERFORDERNISSEN EINER WIRKSAMEN GRENZSICHERUNG

Erstens fehlt ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit der gesamten nationalen Grenze, solange die Sicherung der EU- Außengrenzen nicht funktioniert.

Zweitens müssen ALLE Migranten, die aus sicheren Staaten einreisen, unterschiedslos und ohne Vorbedingungen abgewiesen werden. Das erfordert die Rechtslage ebenso wie die Wirksamkeit der Grenzsicherung.

Drittens: Wenn alle illegalen Einreisen verhindert werden, erübrigen sich Asylzentren.

Viertens: Asylzentren bedeuten, dass Asylanten einreisen dürfen. Dann steht man vor dem schwierigen Problem, sie wieder loszuwerden.

Fünftens: Es muss nicht nur die Grenze zu Österreich, sondern die gesamte deutsche Grenze wirksam geschützt werden.

Sechstens: Verwaltungsankommen mit anderen Staaten stehen in den Sternen. Deutschland darf seine Einreise- und Sicherheitspolitik nicht von anderen Staaten abhängig machen. Hier geht es um Kernfragen der nationalen Souveränität und Sicherheit.

Siebtens: Werden die nationalen Grenzen geschützt, setzt eine Kettenreaktion ein: Erst macht Österreich seine Grenzen nach Süden zu, um nicht auf den von Deutschland zurückgebliebenen Migranten sitzen zu bleiben, danach alle anderen Staaten aus demselben Grund. Die Mittelmeeranrainer werden dann die EU zwingen, die Migranten nach Afrika abzuschieben und eine Festung Europa zu bauen. Und dann funktioniert der Schutz der EU- Außengrenze und Flüchtlingsverteilung und Binnenmigration von Migranten sind Geschichte.

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