NEIN ZUM GLÄSERNEN PATIENTEN!

13.08.2020

NEIN ZUM GLÄSERNEN PATIENTEN!

Ein Beitrag der AfD Baden-Württemberg:

Nein zum gläsernen Patienten!
Für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung!

Am 03. Juli 2020 wurde im Bundestag das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ beschlossen!

„Patientendaten-Schutz-Gesetz“: dieses Gesetz wird seinem Namen nicht gerecht! Tatsächlich wurde der entscheidende Textabschnitt, welcher die Einholung einer Einwilligung des Patienten vorgesehen hat, ersatzlos gestrichen.
Durch dieses Gesetz werden also nicht Patientendaten geschützt! Im Gegenteil: die Patientendaten der gesetzlich Krankenversicherten werden damit zur Datenauswertung freigegeben!
Nicht in Ordnung: Der Wortlaut des Änderungsantrags, den die Bundesregierung der obersten Bundesbehörde für Datenschutz in Form einer Formulierungshilfe zur Stellungnahme vorgelegt hatte, stimmt nicht überein mit dem Wortlaut des im Gesundheitsausschuss tatsächlich zur Abstimmung vorgelegten Änderungsantrags.
Die Bundesregierung zieht mit dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsantrag 73 Millionen Bürger samt dem Bundesdatenschutzbeauftragten über den Tisch.
Hintergrund: Die Bundesregierung beugt sich damit dem Druck der Krankenkassen, welche schon seit Jahren die Datenauswertung fordern. Der Zugriff auf Patientendaten ist der Schlüssel für ein ein völlig neues Geschäftsmodell. Auf der Strecke bleibt die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten.

AfD: Nein zum gläsernen Patienten! Wir stehen für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Danke an Telepolis, welchen diesen Skandal aufgedeckt hat!

Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Oberster-Datenschuetzer-und-73-Mio-Buerger-ausgetrickst-4863346.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/3-quartal/pdsg-bundestag.html

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