SOGAR EIN GRÜNER IN DER TAZ HÄLT DIE KÜRZUNG DER AfD- WAHLLISTE IN SACHSEN FÜR RECHTLICH FALSCH

25.07.2019

SOGAR EIN GRÜNER IN DER TAZ HÄLT DIE KÜRZUNG DER AfD- WAHLLISTE IN SACHSEN FÜR RECHTLICH FALSCH

Die Argumentation ist zwingend.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Klage der Sächsischen AfD wegen der gekürzten Liste aus formellen Gründen abgewiesen. Die entscheidenden Verfahren laufen aber am sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Dort wird am heutigen Donnerstag entschieden. Sollte dort die AfD- Klage abgewiesen werden, hätte die AfD gute Aussichten hat, eine erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde einzureichen, was dazu führen könnte, dass der Landtag neu gewählt werden muss.

https://taz.de/Wahlexperte-ueber-AfD-Liste-in-Sachsen/!5608608/

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