08.08.2017
VERFASSUNGSSCHUTZ VERZICHTET AUF BEOBACHTUNG DER AfD IN SACHSEN- ANHALT UND ENTLASTET AfD VON SCHMUTZIGEN ANWÜRFEN DER LINKSRADIKALEN, DER MEDIEN UND ALTPARTEIEN
Die AfD ist nach Prüfung geleakter Chat- Protokolle nicht rechtsradikal, demzufolge einfach nur konservativ. Sagen wir schon immer, jetzt ist es amtlich.
Der Verfassungsschutz bescheinigt außerdem: Die patriotische Plattform ist nicht parteiprägend.
Einzelne Mitglieder vertreten zwar laut Verfassungsschutz verfassungsfeindliche Positionen, wenn man aber die breite, auch organisatorische Verstrickung von Linkspartei, Grünen und SPD mit dem Linksextremismus zum Vergleich heranzieht, sind das vergleichsweise Peanuts, die aber trotzdem aus der AfD entfernt werden.
Wir zitieren die ZEIT:
Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz kommt zu dem Schluss, „dass zwar einzelne Mitglieder der AfD verfassungsfeindliche Positionen vertreten, aber die gesamte Partei stuften sie nicht als staatsgefährdend ein.
Sätze wie „Deutschland den Deutschen“ deuteten auf eine rechte Gesinnung, seien jedoch nicht verfassungsfeindlich. Die Äußerungen von AfD-Landeschef Poggenburg seien zudem nicht repräsentativ.
Auch extreme rechte Gruppierungen innerhalb der AfD wie die Patriotische Plattform, der auch der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider angehört, seien nicht parteiprägend.“