FRAGESTUNDE IM BUNDESTAG, 31.01.2018: ALTPARTEIEN STELLEN EU- RECHT ÜBER DAS GRUNDGESETZ

31.01.2018

FRAGESTUNDE IM BUNDESTAG, 31.01.2018: ALTPARTEIEN STELLEN EU- RECHT ÜBER DAS GRUNDGESETZ

Es geht um das Recht auf Asyl und internationalen Schutz, das vor allem in Art. 16a Grundgesetz (GG) geregelt wird. Dort steht:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. (…)

In der Fragestunde des Bundestages gefragt, ob demnach die meisten Asylsuchenden nicht illegal hier lebten und deshalb ein Familienzuzug von vornherein nicht in Frage kommen könne – das ist die Position der AfD – stellt die Regierung in Übereinstimmung mit der Position der Altparteien EU- Recht über das GG. EU- Recht überlagere das GG.

Das wird von namhaften Verfassungsrechtlern, unter anderem dem ehemaligen Verfassungsrichter Papier, bestritten, und diese haben damit recht. Die derzeitige Asylpolitik der Altparteien hat keine gültige rechtliche Grundlage.

Der Fall zeigt aber, was es bedeuten würde, wenn erst die deutsche Staatlichkeit in einem EU- Staat aufgehoben, wenn die deutsche Unabhängigkeit also dahin wäre. Der EU- Staat könnte uns gegen unseren Willen so viele Immigranten aufzwingen, wie er wollte. Das ist nur EIN Beispiel dafür, warum wir ein Europa der Nationalstaaten und keinen EU- Superstaat a la SPD und Schulz wollen.

Fallen Sie den Altparteien in den Arm und unterstützen Sie die AfD. Die Erhaltung unseres Staates und unserer Nation ist LEIDER ein ALEINSTELLUNGSMERKMAL der AfD! Die andern wollen die Bundesrepublik zugunsten der EU über kurz (SPD: 2025) oder lang abwickeln. Das ist kein Hirngespinst!

Hören Sie hier Frage und Antwort:

https://m.youtube.com/watch?v=8Sw6fseix50&feature=youtu.be

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