URTEIL ZUM VERGEWALTIGUNGSFALL IN TETTNANG

09.02.2017

URTEIL ZUM VERGEWALTIGUNGSFALL IN TETTNANG

„Unter dem Vorwand, Hilfe beim Ausfüllen von behördlichen Papieren zu benötigen, macht der 39-jährige an jenem 17. September einem Besuch bei der arglosen und gutmütigen Frau aus. (Laut Politikversagen.net handelte es sich um eine Helferin) Als sie seine sexuellen Avancen zurückweist, ohrfeigt er sie, er schlägt ihren Kopf auf eine Tischplatte, bevor er sich an ihr vergeht.“ (Schwäbische Zeitung)

Die Schwäbische weiter: „Auch wenn eigentlich wenig zugunsten des Angeklagten sprach, blieb das Landgericht mit einer Gefängnisstrafe von vier Jahren deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre gefordert hatte.“

Man hätte gerne erfahren, was überhaupt angeblich oder wirklich für den Angeklagten gesprochen hat, aber da kommt nichts. Wir vermuten einfach, dass es eine linksliberale Gesinnung des Richters war.

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Gericht-verurteilt-Vergewaltiger-zu-vier-Jahren-Haft-_arid,10610147_toid,310.html

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