BERLINER U-BAHN-TRETER ZU DUMM FÜR DEN KNAST?

06.07.2017

BERLINER U-BAHN-TRETER ZU DUMM FÜR DEN KNAST?

BILD: „Der Gutachter geht wegen mangelnder Intelligenz von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.“

Der Angeklagte „habe einen IQ von 67 (unter 70 ist intelligenzgemindert).“

Schützt Dummheit wirklich vor Strafe?

BILD weiter: Zudem habe er 2008 einen schweren Unfall mit Kopfverletzungen in Polen gehabt. Mit 13 Jahren habe er Haschisch, mit 14 Jahren Kokain konsumiert.“ Er sei seelisch gestört und könne seine Affekte nicht steuern. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Grund: Alkohol und Drogen.

So dumm ist er ja vielleicht doch nicht, dass er nicht auf seine Rechtsberater hört? Und kann man wirklich so dumm sein, nicht zu wissen, dass man andere Leute nicht die U-Bahn hinuntertritt? Und wie dumm kann eigentlich die Justiz sein?

Wir werden es erfahren.

http://www.bild.de/regional/berlin/prozess/ist-der-u-bahn-treter-schuldunfaehig-52414886.bild.html

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