BAMF PRÜFT VORLIEGEN VON FLUCHTGRÜNDEN NICHT

14.11.2017

BAMF PRÜFT VORLIEGEN VON FLUCHTGRÜNDEN NICHT

Alice Weidel: Bundesregierung führt Asylrecht ad absurdum!

BAMF überprüft Vorliegen von Fluchtgründen nicht

Die WELT berichtet heute, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kaum überprüft, ob ein Asylbewerber, bzw. anerkannter Flüchtling nach drei Jahren noch Schutz benötigt. Nach Ablauf dieser Frist erteilt die Bundesregierung „automatisch“ eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel kritisiert: „Es muss endlich ernsthaft überprüft werden, ob ein Asylbewerber in seinem Heimatland nach wie vor einer Verfolgung ausgesetzt wird, bevor nach drei Jahren ein Aufenthaltsrecht erteilt wird. Geschieht das nicht, werden alle derzeit ca. 600.000 anerkannten Flüchtlinge zu dauerhaften Einwanderern. Wir müssen uns endlich wieder auf das Wesen des Asylrechts besinnen! Asyl ist nicht dauerhafte Einwanderung, Asyl ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit. Ist das Herkunftsland wieder sicher, bedeutet das die umgehende Rückkehr. Wer tatsächlich auf unseren Schutz angewiesen ist, wird diesen bekommen. Wer aber nicht (mehr) schutzbedürftig ist, muss wieder gehen!“

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