02.02.2018
DER NACHZUG VON ZWEITFRAUEN VERSTÖSST GEGEN DEUTSCHES RECHT
Aber die Bunten stehen über Recht und Rechtsstaat, denn es geht ja um die angeblich „gute Sache“. Da führt eine lange Traditionslinie von den Osterunruhen 1968 über Whyl und die Starbahn West bis zur Asylpolitik. Nur waren Politik, Medien und Justiz anfangs noch nicht so errötet wie heute, so dass der Rechtsbruch damals in der Regel von nichtstaatlichen Akteuren ausging. Das kann man heute so nicht mehr sagen.
In Deutschland ist Bigamie verboten, wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Den Nachzug von Zweitfrauen verbietet das Ausländergesetz ausdrücklich.
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/kommentar-zu-zweitfrau-in-pinneberg-54652730.bild.html
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