RICHTERSPRUCH IM OBERSCHWÄBISCHEN TETTNANG: STATT SIEBENEINHALB JAHREN KNAST NUR DREIEINHALB JAHRE („STARKER ZUSAMMENZUG ZU IHREN GUNSTEN“)

09.08.2018

RICHTERSPRUCH IM OBERSCHWÄBISCHEN TETTNANG: STATT SIEBENEINHALB JAHREN KNAST NUR DREIEINHALB JAHRE („STARKER ZUSAMMENZUG ZU IHREN GUNSTEN“)

Es ging um zweifache gefährliche Körperverletzung und versuchte zweifache einfache Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Der Täter war vor allem im Bereich der Schwabstraße in Friedrichshafen und des Bahnhofs mit zahlreichen Straftaten aktiv.

Der Südkurier berichtet: „Beim Urteilsspruch wurde ein Urteil des Amtsgerichts Tettnang vom vergangenen Jahr einbezogen, wo der Mann bereits ein Jahr und acht Monate erhalten hatte. […] Der Vorsitzende Richter, Martin Hussels-Eichhorn, addierte die Einzelstrafen bei der Urteilsbegründung aus beiden Urteilen zusammen. Dabei wären 90 Monate Freiheitsstrafe herausgekommen, also siebeneinhalb Jahre. ‚Wir haben zu Ihren Gunsten einen sehr starken Zusammenzug gemacht’, sagte Hussels-Eichhorn. ?

Voraussichtlich wird der 25-Jährige die ganze Strafe nicht absitzen. ?

Die Ausländerbehörde, die für ihn auf der Verwaltungsebene zuständig ist, will ihn nach Verbüßung der Hälfte der Strafe in sein Heimatland abschieben. ? (Da ist die bunte Asyllobby vor)

Zum Urteilszeitpunkt saß er bereits ein Jahr und fünf Monate in Haft, die angerechnet werden.“

Pikantes Detail: „Der Angeklagte war in dieser Zeit teilweise nachgewiesen, teilweise nach eigenen Angaben immer unter Alkoholeinfluss. ‚Ich bitte um Verzeihung. Ich hatte mich nicht unter Kontrolle‘, sagte er zu den Taten, die er teilweise zugab.“ (Südkurier) Können Sie diese lächerliche Mitleids- und Entlastungstour auch nicht mehr ertragen?

So läuft linke Kuscheljustiz in Deutschland. Dieser Staat kann und will offensichtlich seine Bürger nicht schützen. Wie lange wollen Sie sich das noch bieten lassen?

https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/friedrichshafen/Strafe-fuer-Gewaltausbrueche-25-Jaehriger-zu-dreieinhalb-Jahren-Gefaengnis-verurteilt;art372474,9846797

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