TEILWEISE ABSCHAFFUNG DES SOLI REICHT NICHT

12.08.2019

TEILWEISE ABSCHAFFUNG DES SOLI REICHT NICHT

Und ist außerdem möglicherweise verfassungswidrig. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will nur 90 Prozent der Soli- Zahler von der Abgabe befreien. Er setzt damit eine alte AfD- Forderung nur halbgar um.

Ein Beitrag von Dr. Alive Weidel, MdB:

Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der Wiedervereinigung eingeführt und stets mit dem Solidarpakt verknüpft. Einst versprach man den Steuerzahlern, dass er nur eine vorübergehende Finanzspritze für den „Aufbau Ost“ sei. Doch auch ein Vierteljahrhundert später zahlen wir munter weiter. Die AfD-Fraktion fordert daher von Beginn an, die Abgabe endlich abzuschaffen – und zwar für alle.

Der Soli ist ein gigantischer Etikettenschwindel. Nur ein Bruchteil davon fließt tatsächlich in den Aufbau Ost. An die 300 Milliarden Euro wurden seit der Einführung in die Kassen gespült. Nun wagt sich Finanzminister Olaf Scholz vor und stellt 90 Prozent aller bisherigen Soli-Zahler in Aussicht, dass es mit dem Obolus für den Aufbau Ost bald vorbei sein wird. Dennoch geht er nicht über die volle Distanz und entlastet alle Steuerzahler.

Eine teilweise Abschaffung des Soli nach 2021 halten Juristen für verfassungswidrig, auch die Experten des Bundestags mahnen ernste Zweifel an. Diese Abgabe muss komplett abgeschafft werden. Das wäre glaubwürdig, den Steuerzahlern gegenüber fair, letztlich verfassungskonform und überdies höchste Zeit!

https://www.tagesspiegel.de/politik/umstrittene-teil-abschaffung-scholz-soli-reform-kann-in-karlsruhe-landen/24893060.html

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