KAMPF GEGEN RECHTS: VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL WOHNUNGEN BETRETEN UND ÜBERWACHUNGSSOFTWARE INSTALLIEREN DÜRFEN

23.08.2019

KAMPF GEGEN RECHTS: VERFASSUNGSSCHUTZ SOLL WOHNUNGEN BETRETEN UND ÜBERWACHUNGSSOFTWARE INSTALLIEREN DÜRFEN

Ein Beitrag von Beatrix von Storch, MdB:

+++ Verfassungsschutz soll Wohnungen betreten und Überwachungssoftware installieren dürfen +++

Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) hat einen Gesetzesentwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ vorgelegt und der hat es in sich. So soll der Verfassungsschutz ohne richterlichen Beschluss Wohnungen betreten und dort auf IT-Geräten wie Handys oder Computer Spionagesoftware installieren dürfen. Die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung soll dem Bürgerrechtsverständnis bzw. den Praktiken der Stasi weichen.

Was hinter den Plänen Seehofers steht, ist klar: Der Verfassungsschutz (VS) soll – noch mehr als bisher schon – als politisches Kampfinstrument gegen die Opposition zum Altparteienkartell instrumentalisiert werden. Nach den Angriffen des VS unter seinem neuen Präsidenten Haldenwang gegen die AfD in diesem Jahr, soll die Schlinge um die Opposition immer enger gezogen werden.

So soll das Bundeskriminalamt bis zu 440 neue Stellen sowie eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ im Zuge einer „Neugestaltung der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität – rechts – und der Hasskriminalität“ erhalten. Zudem sollen die Speicherfristen von Telekommunikationsdaten (Vorratsdatenspeicherung) verlängert und das NetzDG verschärft werden. Zukünftig sollen Inhalte nicht nur gelöscht werden, sondern in jedem Fall an das BKA weitergeleitet werden müssen.

Auch hier sind die Folgen absehbar: Im ersten Schritt definiert der Verfassungsschutz Positionen, die „rechtsextrem“ sind, was in Form des VS-Berichts zur AfD bereits umfassend geschehen ist und dann erhält das BKA via Anzeigepflicht von Plattformen zensierte Online-Kommentare und verfolgt anhand der vom VS getroffenen Aussagen dann Bürger strafrechtlich. Dadurch schafft man sich ebenfalls rechte „Gefährder“, die der Verfassungsschutz dann per Installation von Spionagesoftware zu jeder Zeit überwacht.

Ein simples Beispiel: Ein Bürger schreibt in einem Facebook-Kommentar, dass er eine Rückkehr des alten Staatsangehörigkeitsrechts, wie es vor der Reform durch die rot-grüne Bundesregierung war, unterstützt. Nun steht im VS-Gutachten über die AfD, dass der „ethnisch-kulturelle Volksbegriff“ (des alten Staatsangehörigkeitsrechts) die Menschenwürde in Frage stellt. Das NetzDG greift, der Kommentar wird gelöscht und an das BKA weitergeleitet. Dort prüft man den Kommentar strafrechtlich unter dem Banner der „Hassrede“ und leitet die Information auf einen potentiellen rechten „Gefährder“ an den Verfassungsschutz weiter. Zum „Schutz“ der Bevölkerung dringt man darauf in die Wohnung des Bürgers ein und installiert Spionagesoftware auf allen seinen IT-Geräten. Und schon wird dieser Bürger auch in vermeintlich privaten Chats auf WhatsApp oder Telegram in jeder Sekunde überwacht.

Was wie die Utopie einer digitalisierten Stasi klingt, wird gerade in ein rechtliches Fundament gegossen. Natürlich ist stets die Rede von rechter „Hassrede“ und nicht etwa der von Linken oder Islamisten. Denn die Linke hat ja die Staatsmacht inne und schützt in ihrem Islam-Appeasement Islamisten. Somit steht auf der Zielscheibe dieser Pläne des Innenministers die einzige ernsthafte Oppositionspartei AfD und ihr politisches Umfeld.

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/verfassungsschutz-in-wohnungen-100.html

https://www.fr.de/hessen/rechtsextremismus-zusaetzliche-bka-beamte-sollen-gegen-rechts-ermitteln-zr-12929445.html

https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/

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