ABGELEHNTE ASYLBEWERBER GEHÖREN NICHT AUF DEN ARBEITSMARKT, SONDERN AUSGEWIESEN!

21.10.2021

ABGELEHNTE ASYLBEWERBER GEHÖREN NICHT AUF DEN ARBEITSMARKT, SONDERN AUSGEWIESEN!

Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:


+++ Abgelehnte Asylbewerber gehören nicht auf den Arbeitsmarkt, sondern ausgewiesen! +++

Die Ampel-Parteien wollen, so das gemeinsam veröffentlichte Sondierungspapier, den „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber weiter ausbauen. Demnach würden diese nicht etwa ausgewiesen, wie es das Gesetz vorsähe, sondern im Arbeitsmarkt integriert. Tatsächlich soll darauf hingearbeitet werden, aus einer Ablehnung des Asylgesuchs einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu generieren, der dann auch noch mit einer Familienzusammenführung garniert würde.


Zwar ist abzuwarten, welche konkreten Gesetzesänderungen aus diesem Punkt des Sondierungspapiers hervorgehen, es ist aber davon auszugehen, dass hohe Einwanderungsanreize geschaffen werden. Gleichzeitig mit dem ebenfalls von der Ampel beschlossenen Mindestlohn von 12 Euro wird auf dem Arbeitsmarkt eine Situation geschaffen, bei der die Arbeitgeber die Wahl zwischen einem staatlich subventionierten Asylbewerber hätten, und dem deutschen Mitarbeiter, für den der Mindestlohn anfiele. Die Wahl dürfte den meisten Firmen besonders im Niedriglohnsektor nicht schwer fallen, weshalb das schon jetzt bestehende Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt deutlich verstärkt würde.

Wir als AfD lehnen solche Vorstöße ab. Abgelehnte Asylbewerber haben ohne Wenn und Aber ausgewiesen zu werden. Der Fokus auf dem Arbeitsmarkt sollte sich auf die Aus- und Weiterbildung heimischer Mitarbeiter richten, auch um der Abwanderung unserer eigenen Fachkräfte zu begegnen. Jedes weitere Lohndumping würde den vorherrschenden Trend hingegen noch verstärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter schwächen.

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