THÜRINGEN: STAATLICHE ZUSCHÜSSE FÜR FAHRTEN ZU GEGENDEMONSTRATIONEN BEI „RECHTEN AUFMÄRSCHEN“

18.02.2017

THÜRINGEN: STAATLICHE ZUSCHÜSSE FÜR FAHRTEN ZU GEGENDEMONSTRATIONEN BEI „RECHTEN AUFMÄRSCHEN“

Es gehört den links- linksliberalen Netzwerken, die bis in Parlamente auf allen staatlichen Ebenen hineinreichen, dass diese Leute staatliche Zuschüsse erhalten. Im Fall von Thüringen ist zum Beispiel dokumentiert, dass aus dem Titel des thüringischen Landesprogramms für Demokra­tie, Toleranz und Weltoffenheit auch öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen gewährt wurden. Die bezahlte Summe beläuft sich zwischen 2011 und Mai 2015 auf 41.263,20 € in 46 Fällen. Dass dabei auch immer Linksextremisten mitmischen, die Übergriffe provozieren, wird dabei offensichtlich in Kauf genommen. Vielleicht sogar gewünscht?

Ausdrücklich heißt es zum Thüringer Landesprogramm für Demokra­tie, Toleranz und Weltoffenheit außerdem beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: „Neben Demonstrationen selbst wird dadurch die Vernet­zung und Zusammenarbeit der Bürgerbündnisse, Netzwerke und Initiativgruppen in Thüringen gefördert.“ Auch da sind Linksextremisten überall präsent. So arbeitet etwa das von Thüringen bedachte Graswurzelnetzwerk Weimar mit dem Antifa-CAMP und dem Weimarer Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus zusammen, das ebenfalls wieder mit Linksextremisten vernetzt ist, usw.

Fall zwar schon älter, aber damals überregional bekannt geworden, deshalb ab ins Archiv.

————— Dokumente —————

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode

Drucksache 6/816

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tischner (CDU)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen Die Kleine Anfrage 304 vom 8. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut:

Einem Bericht der Ostthüringer Zeitung („Schlagabtausch bei Haushaltsdebatte in Erfurt: Heftiger Disput an vertrauten Linien“ vom 1. Mai 2015) über die Generalaussprache zum Haushaltsentwurf der Landesre­ gierung zufolge sagte der Abgeordnete Björn Höcke, aus dem Titel des Landesprogramms für Demokra­ tie, Toleranz und Weltoffenheit würden auch öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen gewährt.
Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass aus Mitteln des Thüringer Landsprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit öffentliche Zuschüsse für Fahrzen zu Gegendemonstationen bei rechten Aufmärschen gezahlt werden?
2. Wenn die Frage 1 seitens der Landesregierung mit Ja beantwortet wurde, wie viele und welche Fahrten wurden seit Entstehung des Landesprogramms gefördert?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen aus öffentlichen Mitteln?
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesre­ gierung mit Schreiben vom 24. Juni 2015 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: ja

Zu 2.:
Seit dem Jahr 2011 wurden in 46 Fällen die Organisation und die Fahrt zu einer Gegendemonstration ge­ fördert. Eine entsprechende Aufstellung ist in der Anlage beigefügt.

Zu 3.:
Die Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen stellt einen Beitrag zur Er­ reichung der interventionsorientierten Ziele und Strategien laut Kapitel 3.2 des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit dar. Neben Demonstrationen selbst wird dadurch die Vernet­zung und Zusammenarbeit der Bürgerbündnisse, Netzwerke und Initiativgruppen in Thüringen gefördert.

Dr. Klaubert Ministerin

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/55347/zuschüsse-für-fahrten-zu-gegendemonstrationen-bei-rechten-aufmärschen.pdf

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Thüringer Landtag
6. Wahlperiode

Drucksache 6/946

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Henke (AfD)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Zuschüsse aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechtsextremistischen Aufmärschen

Die Kleine Anfrage 370 vom 7. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut:

Herr Abgeordneter Björn Höcke sagte in der 13. Sitzung des Plenums der 6. Wahlperiode am 30. April 2015: „Es gibt Projekte in diesem Programm für Toleranz, Weltoffenheit und Demokratie, die nanzieren Fahrten zu Gegendemonstrationen.“1
Daraufhin stellte Herr Abgeordneter Tischner eine inzwischen beantwortete Kleine Anfrage, aus der her­ vorgeht, dass Fahrten zu Gegendemonstrationen, wie von Herrn Höcke bereits dargestellt, aus den Mitteln des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit nanziert wurden.2 Eine Pressediskus­ sion kam in Gang und Frau Ministerin Klaubert rechtfertigte die Förderung der Fahrten als „Interventions­ maßnahme“ im „Kampf gegen Rechts“.3

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Fördersummen wurden die aufgelisteten Fahrten (Anlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 304 des Abgeordneten Tischner, 24. Juni 2015) jeweils gefördert?
2. WannfandendiealsAnlasserwähntenDemonstrationen(AnlagederBeantwortungderKleinenAnfrage 304 des Abgeordneten Tischner, 24. Juni 2015) jeweils statt?
3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Teilnehmer der geförderten Fahrten bei Gegen­ demonstrationen gewalttätig wurden oder Landfriedensbruch begingen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Strafanzeigen gegen die Teilnehmer der geförderten Fahrten wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruch gestellt? In wie vielen Fällen kam es zu Strafanzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Demonstrationsfreiheit als bürgerschaftliches, nichtstaatliches und vom Staat unabhängiges Recht vor dem Hintergrund der staatlichen Förderung von Fahrten zu Gegendemonstrationen? Sieht die Landesregierung durch Staatsförderung ein faktisches Unterlaufen dieses Rechts? Wenn nein, warum nicht?

Thüringer Landtag – 6. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesre­gierung mit Schreiben vom 20. August 2015 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.:
Die erbetenen Angaben können der Anlage entnommen werden.

Zu 3.: nein

Zu 4.:
Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, grundgesetzliche Regelungen zu bewerten.

Ein „faktisches Unterlaufen dieses Rechts“ wird nicht gesehen. Durch die Unterstützung der zivilgesell­ schaftlichen Kräfte bei Demonstrationen gegen Rechtsextremismus wird das Demonstrationsrecht ermög­ licht und nicht eingeschränkt.

In Vertretung

Ohler Staatssekretärin

In der Anlage, die im Originaldokument aufgelistet ist, werden die Geldempfänger detailliert aufgelistet. Die bezahlte Summe beläuft sich auf

41.263,20 €

in 46 Fällen.

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/55730/zuschüsse-aus-dem-landesprogramm-für-demokratie-toleranz-und-weltoffenheit-für-fahrten-zu-gegendemonstrationen-bei-rechtsextremistischen-aufmärschen.pdf

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